Hey,
bin Schüler aus Rheinland-Pfalz, wo es generell die Regelung gibt, dass von Lehrern unangekündigte Tests, sogenannte Hausaufgabenüberprüfungen, geschrieben werden dürfen, deren abgefragter Inhalt nicht über die der letzten beiden Unterrichtsstunden hinaus gehen darf.
In der heutigen Biologie-HÜ wurden unter Anderem Inhalte über das Aktionspotenzial, Ruhepotenzial und über den Aufbau einer Nervenzelle abgefragt, obwohl die letzten beiden Unterrichtsstunden nur über den Aufbau und die Funktion einer Synapse gingen.
Das finde ich einfach nicht in Ordnung, weil der Lehrer doch nicht erwarten kann, dass man bei einem unangekündigten Test den Inhalt der gesamten letzten Unterrichtseinheit parat hat. Würde da gerne mal mit dem Lehrer reden, aber ich weiß jetzt schon, dass dieser sagen wird, dass sowas doch zum Grundwissen gehöre und, dass er sowas voraussetzen könne.
Aber ich würde sagen, dass das definitiv nicht zum sogenannten Grundwissen gehört und, dass das Schulgesetz in Rheinland-Pfalz da eindeutig ist und klar sagt, dass nur über die letzten beiden Stunden abgefragt werden darf.
Was sagt ihr dazu? Was soll ich meinem Lehrer dann entgegnen?