Ex (Test) mitschreiben nach Krankheit in der Oberstufe?

2 Antworten

§55GSO besagt, dass Stegreifaufgaben "sich auf höchstens zwei unmittelbar vorangegangene Unterrichtsstunden" beziehen dürfen. Wenn du nun in der Stunde direkt vor der Stegreifaufgabe gefehlt hast, kannst du darüber auch nicht geprüft werden. Wenn es die zweite Stunde gewesen wäre, hättest du die Pflicht, das Versäumte nachzuholen, da du ja schon wieder in der Schule warst. Also musst du an diesem Tag nicht mitschreiben, wenn es sich wirklich um eine nicht angekündigte Stegreifaufgabe handelt. (Euer Lehrer darf euch solche Tests allerdings auch wirklich nicht ankündigen.)

Der Lehrer könnte dich höchstens über die letzte Stunde ausfragen, an der du noch warst. Das kommt vor allem dann vor, wenn er am Ende vom Jahr noch ein Note von dir braucht.


Vaudette 
Beitragsersteller
 06.10.2014, 18:31

Juhu! :D

Na gut, dass er mich dann irgendwann abfragt, ist ja klar, aber da das Ende des Jahres noch in weeeeeeeeeeeeeeeeiter Ferne liegt, wird das schon nicht am Donnerstag geschehen :3

Trevrizent  06.10.2014, 18:42
@Vaudette

Ich bin mir fast 100%ig sicher, dass du da nicht mitschreiben musst. Du solltest aber zur Sicherheit auf jeden Fall den Stoff der letzten Stunde, bei der du noch anwesend warst, beherrschen. Denn der Lehrer könnte theoretisch einen Stoff nur über die vorletzte Stunde schreiben, nicht über die letzte. Das kommt so gut wie nie vor, ich wollte es nur erwähnt haben. Prinzipiell gelten hierfür in der Oberstufe genau die selben Regeln wie vorher auch. (Nur dass Exen jetzt am Ende mehr zählen).

Vaudette 
Beitragsersteller
 06.10.2014, 18:47
@Trevrizent

Ja, zur Sicherheit... Ich war mir nur nicht sicher, ob das jetzt anders ist (da ja z.B. bei Schulaufgaben jetzt ein Attest erforderlich ist). Und wenn schon. Es ist nicht aller Tage Abend ~

Nein musst du nicht mitschreiben, wenn du nicht da warst. Musst du aber vorher dem Lehrer sagen ^^