Nebenkostenabrechnung Wissentliche Unterschlagung?

Hallo im Oktober 2017 bin ich Umgezogen bis Mitte 2022 hatte ich die Nebekosten Für Strom Gas Wasser Abwasser an meinen Vermieter gezahlt er wollte es so.

Mitte 2022 wollte der Vermieter dan das ich mich selbst bei den Stadtwerken anmelde was ich auch getan habe es stellte sich dan heraus das ich Pro Jahr über 1300.- Euro Zuviel an Nebenkosten gezahlt habe.

Er schickte mir dan Auch Mitte 2022 eine Endabrechnug zu für 2022 also Januar bis Juni wonach ich seiner Meinung nach 470.- Euro Nachzahlen solle.

Was ein Beweis ist das er Nie die Kompletten Nebenkosten an die Stadtwerke weitergab.

Ich hatte von Anfang an seit meinem Einzug die Abrechnungen verlangt der Vermieter kam immer mit der Ausrede das ich ja was nachzahlen könnte und die deshalb nicht bekam.

Die wahren Abschläge (der Verbrauch) die seit meinem Einzug ermittelt wurden von den Stadtwerken haben die Stadterwerke mir mitgeteilt.

Morgen kommt der Vermieter mit seiner Frau vorbei um mir meine Rechtlich zustehenden Abrechnungen zu Übergeben.

Er behauptete das seit Corona die Leute von den Stadtwerken den Verbrauch nicht ermitteln konnten.

Corona fing 2019 an das heist das seit meinem Einzug 2017 durchaus ein Verbrauch ermittelt werden konnte bzw die Ableser von den Stadtwerken waren Ende 2017 und Ende 2019 da um die Zähler Abzulesen.

Heist also das der Vermieter die Richtige Abschläge kannte.

Was dabei meine Frage ist: Obwohl ich seit meinem Einzug die Abrechnungen verlangte und er sie mir nicht gab wäre das doch Unterschlagung und da er die Wahren Abschläge kannte wäre das doch Vorsatz.

Und bei Unterschlagung gibt es doch keine Verjährungsfrist da er die nachweislich bis Mitte 2022 durchgezogen hat.

Und da die Zuviel gezahlten Nebenkosten nir bei den Stadtwerken ankam wäre das auch eine Straftat?

Und da seine Frau warscheinlich auch davon wuste wäre sie Mittäterin?

Und von seinen anderen Mietern weis ich auch das die auch keine Nachweise bekamen soweit ich weis hat der Vermieter mindestens 4 Imobilien.

Danke fürs Lesen.

Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung, Stadtwerke
Elektroheizung wie teuer?

Ich habe mich in eine Wohnung verliebt und möchte Anfang des nächsten Monats einziehen.

Der einzige Nachteil (ich weiß ehrlich gesagt nicht ob es einer ist) ist, dass sie mit Elektroheizung ausgestattet ist.

Es ist eine 2,5 Zimmerwohnung im Altbau mit 50 qm im Erdgeschoss. Der Energiekennwert ist 188.11, aber das bezieht sich ja immer auf das ganze Haus und nicht auf die Wohnung, oder habe ich da falsch recherchiert?

Ich habe leider überhaupt keine Erfahrung mit diesen Heizsystemen und finde im Netz nur die Antwort, dass es zu teuer ist aber nichts zum allgemeinen Verbrauch. Der Vermieter konnte mir auch überhaupt nichts dazu sagen und meinte ich soll mich bei den Stadtwerken nach dem Verbrauch erkundigen. Das würde ich natürlich morgen machen, aber ich bezweifle, dass die genaue Daten zu dem Objekt haben. Ich weiß nicht ob es eine Pumpe oder Nachtspeicher gibt oder ob es einen Doppeltarifzähler gibt, weil die Besichtigung recht kurz ausfallen musste. Ehrlich gesagt habe ich da auch gar nicht drauf geachtet.

Mir schwirren tausend Fragen im Kopf herum und hoffe ihr habt ein paar Antworten für mich.

Zum einen: Muss der Strom für die Heizung extra angemeldet werden oder läuft das alles über den normalen Haushaltsstrom? Bei den Stadtwerken gibt es ja extra Tarife für Heizstrom...?

Ist hier vielleicht jemand, der auch Elektroheizungen hat und mir ungefähre Verbrauchswerte nennen kann? Ich habe überhaupt keine Ahnung wieviel "normalen" Strom ich verbrauche, von Heizstrom ganz zu schweigen, da es wie gesagt die erste Wohnung ist, die ich allein beziehe. Ich heize auch jetzt zu Hause generell eher wenig und wenn dann habe ich die Heizung auch nur höchstens auf 2 stehen. Ich weiß, dass man als 1-Personen Haushalt ca. 1500 bis 2000kWh verbraucht. Aber wieviel kWh an Heizstrom würden da bei sparsamen Heizverhalten noch ungefähr dazu kommen?

Wahrscheinlich sitzt ihr jetzt da und schüttelt über diese Fragen den Kopf, weil das niemand so genau beantworten kann, aber ich hoffe einfach auf Erfahrungsberichte, die mir aufzeigen, dass meine Angst unbegründet ist.

Ich hoffe hier kann jemand berichten.

Ich würde so gerne in die Wohnung ziehen, hab aber Angst, dass diese zusätzlichen Kosten mich aus der Bahn werfen.

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Was kann ein selbstständiges Gastro-Gewerbe bei Stromausfall tun? Und wer ist in dem Falle wem gegenüber verpflichtet?

Ein Bistro hat heute seit ca. 14.00 Uhr einen Stromausfall. Komischerweise aber auch nur das Haus, wo das Bistro drin ist und darin wiederum nur Küchengeräte, Ofen, Telefon und einzelne Lampen. Ein paar andere Lampen und das Radio hingegen funktionierten komischerweise. Seit 14.00 Uhr können also bis zur Stunde keine Speisen zubereitet werden. Die ganze Situation unverschuldet.

Seltsamerweise gab' es auch keine Straßenbauarbeiten oder Ähnliches. Auf Nachfrage woran es liegt bei den Mitarbeitern des Netzbetreibers, die vor Ort sind, gab' es keine konkrete Antwort. Man sagte mitunter nur etwas von "Altersschwäche". Im späteren Verlaufe rückte ein Messwagen an, der kurzzeitig vor Ort war und dann ein Bagger, der nun im Einsatz ist. Auf Nachfrage wie lange das dauerte (bis morgen?), lachte man und sagte, das wolle man nicht hoffen. Klang' also so, dass man im besten Falle dann noch 2 Stunden des Tages arbeiten kann, in der Hoffnung, dass Kunden dann überhaupt noch kommen.

Was ist nun eigentlich für den Selbstständigen/den Kleingewerbetreibenden zu tun?

Wie sollte er sich verhalten?

Muss nach Abschluss der Arbeiten seitens des Netzbetreibers eine Art Protokoll erstellt werden, welches dann übergeben wird an den Betreiber des Ladens? Oder wenigstens so eine Art "Bescheinigung" darüber, dass in dem und dem Zeitraum de facto ein Stromausfall war?

Der Tag ist ja so ziemlich, im schlimmsten Falle komplett, dahin. Die ganzen Einnahmen, der Verdienstausfall...

Wie ist das geregelt? Und wo ist das geregelt wem nun welche Rechte zustehen?

Ich würde spontan tippen: Haftpflichtversicherung? Also die Haftpflicht des Ladens...? Oder die Versicherung des Netzbetreibers?

Irgendetwas muss der Chef ja jetzt machen können. Oder?

Was sollte man beachten? Und was kann man und sollte man machen? Und vielleicht sogar auch in welchen Fristen? Morgen ist ja nun Samstag. Dann kommen schnell die Weihnachtsfeiertage. Ich stelle mir das ein bisschen stressig vor.

Entschuldigt bitte die Ausführlichkeit, aber das war notwendig. Bitte auch ebenso um ausführliche Antwort(en). Wäre sehr dankbar!

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