Wie weit darf die Miete gemindert werden?

Hallo,

Ich lebe in einer 40qm großen, 2 Zimmerwohnung, in der (Regen)Wasser von der Wohnzimmerdecke tropft. Über dem Teil meines Wohnzimmers befindet sich der Balkon des Nachbars über mir. Dieser Balkon ist undicht, so dass das Wasser von dort zu mir durchsickert, wodurch ein unangenehmer Geruch in meinem Wohnzimmer entsteht. An der Zimmerdecke bilden sich schon mehrere Wasserflecken ab. An einer anderen Wand in meiner Küche bildet sich Schimmel und feuchtet meine Küchenschränke an. Meinem Vermieter haben mein voriger Nachbar (der oben wohnte) und ich, dies per Email mitgeteilt, ca. Anfang diesen Jahres. Bis jetzt wurde nichts dagegen unternommen. Als es vor ca. 20 Tagen wieder regnerischer wurde, habe ich dem Vermieter ein Einschreiben geschrieben, in dem ich ihn darüber in Kenntnis setzte dass es rein regnet. Bis Heute ging er auf dieses Thema nicht ein.

Ich würde nun eine Mietminderung von 20-25% ansetzen, und ihm das natürlich per Einschreiben mitteilen. Wie erfahre ich nun, wie hoch genau ich die Minderung ansetzen darf?

Hinzu kommt noch, dass das Licht im Hausflur seit etwas mehr als 1 Jahr nicht funktioniert, und der Türsummer samt Gegensprechanlage auch seit langer Zeit defekt ist, so das ich ständig aus dem 2. OG (mit Taschenlampe, am Abend) runter rennen muss um die Tür zu öffnen.

Mein Hauptproblem betrifft den ersten Absatz mit der Feuchtigkeit und dem Schimmel, dennoch, wenn ich schon eine Mietminderung ankündigen muss, würde ich gerne alle Mängel miteinbeziehen

Anbei 2 Fotos, eins zeigt den Schimmel in der Küche, das andere zeigt 7 wasserflecken, durch die das Wasser kommt im Wohnzimmer.

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Schimmel, Mietminderung