An wen wenden sich Mieter wenn es keinen Vermieter mehr gibt?
Moin,
ich wohne zur Miete in einem 3 Parteienhaus in dem vor kurzem Wasser und Heizung abgestellt wurden weil der bisherige Vermieter die Stadtwerke nicht mehr bezahlt hat. Mittlerweile wurde das Haus zwangsversteigert weil der VM wohl insolvent ist. Neue VM sind nicht bekannt, der alte VM ist nicht mehr zu erreichen, und die Stadtwerke geben uns keine Auskünfte über den noch offenen Betrag, so dass wir Mieter auch nicht selbst direkt an die Stadtwerke überweisen könnten.
Googelnd finde ich nur den Ansatz dass man eine einstweilige Verfügung gegen seinen VM erwirken kann, damit Wasser + Heizung wieder angestellt werden. Wie gesagt wissen wie aber nicht wer nun unser Vermieter ist, und der bisherige VM kann ja ohnehin nicht zahlen. Auch nach einbehalten der Miete hat sich noch keiner bei uns Mietern gemeldet.
Was können wir jetzt tun, welche Anlaufstellen sind die richtigen?
7 Antworten
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Das Amtsgericht hat die Zwangsversteigerung durch geführt, die wissen auch, wer der neue Eigentümer ist.
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Nur leider dauert es je nach Region bis zu 6 Monate oder länger, bis das Grundbuch nach der Versteigerung aktualisiert wird. Und den Mietern wird das Amtsgericht ohne Anwalt hier keine Auskunft erteilen.
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Verbraucherzentrale. Die Kosten für die Auskunft könntet ihr ja als Hausgemeinschaft teilen.
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Unwahrscheinlich das es mehr als 50€ sind. Ein Rechtsanwalt ist um einiges teuerer. Eine Mitgliedschaft in einem Mietverein mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten sicherlich auch. Ausserdem darf man laut deren AGB deren Rechtsanwälte erst nach einer Sperrfrist beanspruchen und muß dann i.d.R. Zusätzlich noch einen Eigenanteil für die Rechtsberatung bezahlen.
Finanzfrage.net könnte noch mehr (kostenlose) Auskunft geben.
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Mittlerweile wurde das Haus zwangsversteigert weil der VM wohl insolvent ist
Dann gibt es doch einen Vermieter, den neuen Besitzer. Wer das ist müßte man beim Grundbuchamt erfahren können.
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Ihr könnt einen Antrag beim Grundbuchamt stellen, denn ihr habt "berechtigtes Interesse", dort einzusehen, wer jetzt euer Vermieter ist.
https://notar-durchlaub.de/wp-content/uploads/2018/06/merkblatt-grundbuch_web.pdf
Oder ihr geht gleich zu einem Anwalt, der eure Interessen beim Grundbuchamt durchsetzt. Es reicht, so glaube ich, wenn ein Mieter mit einer entsprechenden Rechtsschutzversicherung das macht. Mieterverein wäre auch eine Möglichkeit.
Und lasst euch hier nicht beirren: Nur die Strom- oder Gasversorgung wird mit den Mietern abgerechnet. Für Wasser und Wärme ist der Vermieter der Vertragspartner. Dieser rechnet dann mit euch in der BK-Abrechnung die abgelesenen Verbräuche ab.
Viel Erfolg!!!
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Frage sofort beim Mieterschutzbund nach, was am Besten zu tun wäre.
wir sind nur noch 2 parteien im haus. Die kosten werden wohl zu hoch sein.