Bekomme ich meine Abschlagszahlung zurück?

Handwerker stellt Arbeit ein

Guten Tag, ich bin mir mit einem Handwerker einig geworden meinen Dachausbau zu vollenden. Daraufhin habe ich ein Schriftstück aufgesetzt wo der Gesamtbetrag und 3 Abschlagzahlungen festgelegt worden sind. Der erste Abschlag 50%(2.350€)von der Gesamtsumme (für Materialeinsatz und Beschaffung )wurde sofort fällig und auch die Entgegennahme bestätigt. Der 2. Abschlag wäre zur Hälfte der Arbeiten und der 3. bei Fertigstellung fällig. Ganz unten im Schriftstück habe ich mir Vorbehalten den 1.Abschlag zurück zu fordern wenn die Arbeiten nicht fertig oder nicht fachgerecht durchgeführt werden. Wir haben dann beide Unterzeichnet. Der Handwerker hat noch eine Liste der durchgeführten Arbeiten und welches Material im Angebot enthalten sind mitgebracht und mir überreicht, wo wir beide unterschrieben.. Außerdem gab er mit ein unterschriebenes Schriftstück wo er den Erhalt der 1. Rate bestätigte. Nun kommt das Problem. Der Handwerker kam zwei Tage ,mit dem Kollegen zum arbeiten und sagte dann am dritten Tag, das er sich mit seinem Kollegen überworfen hat und daher nicht mehr weiter arbeiten will. Die Baustelle wurde geräumt und sich von dannen gemacht. Als Materialeinsatz wurden lediglich die Bretter für die Sparschalung mitgebracht(300€). Er sagte mir das er nun eine Liste erstelle wo hervorgeht was er alles bezahlt hat und den Betrag würde er dann auch abziehen und den Rest überweisen. Nun meine Frage: 1.Was kann ich machen wenn der Handwerker nichts zurückzahlt? 2. Kann ich mich auf den Absatz im Schriftstück berufen, das ich das komplette Geld zurückfordern kann wenn die Arbeit nicht zu Ende geführt wird? Habe ich überhaupt eine Chance meine Geld zurück zu bekommen? Was kann ich tun? Ich würde mich freuen wenn Sie mir da einen Tipp geben können. Herzlichen Dank

Handwerker, Abschlag

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