willhaben at will einen Ausweis sehen - Dürfen die daß?

Hallo an die Kommunitie, meine Nachbarin hat von Ihrem Mischlingshund 4 Welpen bekommen nachdem die Frau diese nicht ernähren kann hat sie die Hunde bei willhaben inserriert. Nach einem Tag konnte sie sich nicht mehr in Ihren Account einloggen und bat mich um Hilfe - ich habe meinen Laptop genommen und versucht mit meinem Account in willhaben einzuloggen. Doch das hat dann auch nicht mehr funktioniert. Ich nehme an das willhaben die IP Adresse mitspeichert und auch noch einen Cockie setzt und/oder liest.

Am Tag darauf hat sie ein email bekommen das Sie gefälligst Ihren Lichtbildausweis (in Form einer Kopie) herzeigen sollte und die Impfpässe der Hunde.

Frage1: Darf willhaben überhaupt eine Ausweiskontrolle durchführen und von wegen das ist doch lediglich eine Firma die haben doch nicht einmal das Recht einen User zu belustrieren wie die Polizei es macht?

Frage2: Ist das Finazamt möglicherweise dahinter und vor allem warum sperren die meinen Account nur weil ich mit Ihr einen Router teile und somit eine IP Adresse nach Aussen hin???

Frage3: Wer kann mir erklären was man alles sperren muss das die einen nicht mehr idetifizieren können?

Als die mir gesagt haben das sie mich wegen eines Hundes gesperrt haben wusste ich nicht eimal um was es geht denn ich habe keinen Hund und hatte auch noch nie einen???? Des weiteren haben wir in Österreich keine Ausweispflicht das wird nicht einmal von Seiten des Organs überprüft. Ich wurde das letzte mal nach einem Ausweis gefragt als ich meinen Führerschein verloren hatte und das war im Jahr 1996 oder so.

MfG weakbit1

Account, Sperre, ausweiskontrolle, willhaben
Kündigung von P Konto wegen Geldwäsche

Hallo Leute

Folgende Frage habe ich !

Ich bekamm heute post von meiner Spaarkasse. In dem Sie mir mitteilt das mein P Konto Gesperrt ist. Als ich dann dort anrufte teilte mir man mit das mein eine 4 Ställige Summe eingegangen ist und ich nun unter verdacht der Geldwäsche stehe.

Ich bin Sofort zu bank um das zu klären. Dort teilte man mir mit wieder mit das eine Bank aus Hamburg auf mein konnte eine 4 ställige Zahl überwiesen habe. Ein Zahlendrecher schliessen sie aus da mein Name im Emfänger steht. Wer der Absender ist oder welcher betrag genau dürfen sie mir nicht sagen.

Nun haben Sie mein Konto gesperrt so das ich weder an mein Harz 4 komme noch an das geld der Fahrtkosten zur meine Tochter von 240€

Das geld wird am 1.11 ausgezahlt und das Konto Geschlossen.

Nun bin ich zu Polizei um eine Strafanzeige gegen den Absender zu stellen da ich noch nicht wüste welcher betrag bzw wer der Absender ist ist. Die Polizei war das spanich und rufte die Spaarkasse an um genaueres zuerfahren. Dem Beamten wurde dann der Absender und betrag endlich mitgeteil. Als er mir das wiederholte machte es auch nun klick bei mir. Ich habe über Ebay eine Fritzbox verkauft für 28€ nun hat der Absender das Komma vergessen und mir 2800€ überwiesen.

Für die Polizei ist der sachverhalt nun geklärt doch die Bank behagt auf ihre AGB und will mir a keine Auszahlung gewähren noch über den 1.11.12 mein Konto fortführen.

Da ich in der Schufa stehe ist es schon verdammt schwer ein konto zubekommen was kann ich rechtlich gesehen dagegen machen

Für jede antwort danke ich jetzt schon !!!!

Kündigung, Bank, Sperre, P-Konto, Sparkasse
Sperre bei ARGE wegen Eigenkündigung der vorletzten! Arbeitsstelle

Leider habe ich keinen vergleichbaren Fall im Netz gefunden, deshalb schildere ich mal mein Problem:

Ich habe mein vorletztes Arbeitsverhältnis selbst gekündigt, u.a. aus persönlichen Gründen, Arbeitsweg zu weit, und die Aussicht auf eine Stelle ganz in meiner Nähe.

Da mir diese Eigekündigung natürlich eine Sperrzeit eingebracht hätte und mir zu diesem Zeitpunkt nur noch wenig Anspruch auf Arbeitslosengeld zugestanden hätte, meldete ich mich vorsorglich garnicht erst Arbeitsuchend, um meinen Restanspruch - für evtl. spätere Zeiten nicht unnötig durch die zu erwartende Sperre zu verbrennen.

Meine neue Stelle hatte ich dann auch ca. 6 Wochen nach meiner Kündigung angetreten - mit einem auf 6 Monate befristeten Arbeitsvertrag. Nach Ablauf dieser 6 Monate wurde der Vertrag leider nicht verlängert, also meldete ich mich mit Aussicht auf meinen Restanspruch plus evtl. neu hinzugewonnenem Anspruch beim Arbeitsamt.

Leider war die Sachbearbeiterin der Meinung, ich hätte meine vorletzte Stelle nicht kündigen dürfen, obwohl ich mich damals nichtmal arbeitslos gemeldet hatte. Stattdessen tritt jetzt eine Sperrzeit von 12 Wochen ein, die meinen Restanspruch leider knapp übersteigt: Also kein Anspruch mehr. Mittlerweile habe ich den Eintritt der Sperrzeit schriftlich bekommen, allerdings wird in dem 3-Seitigen Schreiben garnicht auf das letzte Arbeitsverhältnis eingegangen, welches ja eben nicht von mir beendet wurde.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die ARGE hier korrekt handelt. Lohnt sich ein Widerspruch?

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