Vereinswechsel außerhalb der Pause?

5 Antworten

leider wirst du bis zur nächsten wechselperiode in der winterpause warten müssen, da die letzte am letzten freitag abgelaufen ist. du würdest mindestens 3 monate gesperrt werden, und das ist es nicht wert.


PeterSchu  05.09.2012, 23:44

Es gibt in der Jugend keine Wechselperiode in der Winterpause. Und du verwechselst wohl die Wechselperiode bei der Jugend mit dem Transferschluss bei Profis. ("...am letzten freitag abgelaufen...")

Kein Verein entscheidet über eine Sperre. Er kann lediglich die Freigabe verweigern. Welche Auswirkung das hat, liegt an den Umständen und wird vom Verband entschieden.

Wenn der Verein dir die Freigabe gibt, dann kommt eine Wartefrist von drei Monaten nach der Abmeldung auf dich zu.

Wenn er dir die Freigabe nicht gibt, dann wäre die Wartefrist 6 bis Monate nach dem letzten Spiel beim alten Verein. Da du dort noch gespielt hast, kann das bis ins neue Jahr gehen. Dabei zählen alle Spiele, auch Freundschaftsspiele und Turniere.

Wenn du aber schon älterer Jahrgang A-Jugend bist, könnte es noch schwieriger werden. Dann zählen nämlich die Wechselbestimmungen für die Herren.

Diese Regelungen nenn ich unter Vorbehalt, da sie für Hessen gelten und in anderen Verbänden vielleicht etwas unterschiedlich sein könnten. Aber das Grundprinzip müsste hinkommen.

Zu welchem Verband gehört dein jetziger Verein?

Wenn du das nicht weißt, dann: In welchem Bundesland liegt er?


Sennisenno 
Beitragsersteller
 05.09.2012, 22:32

Verband weiß ich nicht aber NRW ;)

JotEs  06.09.2012, 04:49
@Sennisenno

Für das Passwesen in NRW ist der Westfälische Fußball und Leichtathletikverband (WFLV) zuständig. Die Modalitäten zum Vereinswechsel findet man in der Jugendsportordung des WFLV. Da diese (natürlich) etwas kompliziert ist, hat der WFLV auf seiner Homepage eine Datei mit diesbezüglichen Tipps. Hier der Link:

http://www.wflv.de/downloads/5-tipps_sowohl_f__r_senioren_und_junioren.pdf

Dort findet man im Abschnitt "Vereinswechsel (im Juniorenbereich)":

b) Wechselt der Spieler in Wechselperiode II (Abmeldung bis zum 31.12. und Eingang des Antrags bis zum 31.01.) sind folgende Bestimmungen zu beachten:
ba) Der Spieler muss sich bis zum 31.12. bei seinem Verein per Einschreiben abmelden. Gehen die vollständigen Spielberechtigungsunterlagen in der Zeit vom 1.01. bis zum 31.01. bei der Passabteilung ein, wird bei vorliegender Freigabe die sofortige Spielberechtigung für Pflichtspiele erteilt.
Hat der Spieler die Abmeldung fristgerecht bis zum 31.12. vorgenommen und die Unterlagen auf Erteilung einer Spielberechtigung gehen in der Zeit nach dem 31.01. bei der Passabteilung ein, wird die Spielberechtigung für Pflichtspiele trotz Zustimmung zum 1.07. des folgenden Jahres bzw. 6 Monate nach dem letzten Spiel erteilt.
bb) Bei Nichtzustimmung erhält der Spieler eine Spielberechtigung für Pflichtspiele 6 Monate nach dem letzten Spiel.

Wenn du also jetzt wechselst, dann bekommst du deine Spielberechtigung für den neuen Verein (bei Zustimmung deines jetzigen Vereines) frühestens im Januar 2013. Stimmt dein Verein nicht zu, dann erhältst du sie erst 6 Monate nach deinem letzten Spiel für den alten Verein.

wenn du pech hast, verlangt dein verein geld dafür dass du wechselst und es geht nicht mehr, erst wieder in der winterpause, sperre ist normal ca. 3 monate und des bringt es sicher nicht


PeterSchu  05.09.2012, 23:43

..wenn du pech hast, verlangt dein verein geld dafür..."

Das geht eigentlich nicht. Siehe Jugendordnung im Hessischen Fußballverband:

"Vereinswechsel sollen grundsätzlich in der Zeit vom 1. bis 30. Juni erfolgen. Nur bei einem Wechsel in diesem Zeitraum kann die vom abgebenden Verein verweigerte Freigabe durch Zahlung einer Ausbildungsentschädigung gemäß § 26 Jugendordnung ersetzt werden.

möglich isses.. nett nicht,.


Sennisenno 
Beitragsersteller
 05.09.2012, 18:07

wird wohl seine Gründe haben ;) und wenn es möglich ist wie lange würde die Sperre dann betragen ?