Gabelstaplerführerschein vom Amt?

Guten Tag zusammen,

erneut brennt mir eine Frage auf der Zunge. Wie immer versuche ich das Ganze erst mal zu erläutern bevor ich die Frage stelle:

Ein Bekannter von mir ist leider seit gut einem Jahr arbeitslos. Trotz ewigen Suchens findet er einfach keinen Job. Er nimmt jeden Termin beim Arbeitsamt wahr. Heute war wieder einer dieser Tage. Doch wie immer war die Dame,die für ihn zuständig war nicht vor Ort. Das ganze geht wie gesagt bereits seit gut einem Jahr so!!!! Stattdessen wurde er einer anderen Dame zugewiesen. (Der Witz war,dass er vor einer Woche auch dort war und erfahren hat,dass das Amt ihn "ausversehn" abgemeldet hat. Frechheit!). Nun fragte er die Dame,die sich seiner angenommen hatte,wie es mit einem Gabelstaplerführerschein aussieht und ob das Amt den nicht für ihn bezahlen würde. So wären seine Chancen einen Job zu bekommen ja definitiv höher als ohne. Darauf hin antwortete die Dame,dass dies nur die Kollegin entscheiden dürfe,die für meinen Bekannten zuständig sei.

Nun stelle ich mir die Frage: Wie soll er je an die Chance kommen einen Gabelstaplerführerschein zu machen,wenn die besagte Dame NIE zu den vereinbarten Terminen erscheint? Und kann er nicht darauf pochen,dass er einen anderen Angestellten bekommt,der zuverlässiger ist? Ich hoffe ihr könnt mir auch hier helfen,denn langsam verzweifeln wir.

Ps.: Das Beste ist noch,dass mein Bekannter einen einzigen Termin nicht wahrnehmen konnte,da der Brief erst einen Tag vor dem besagten Termin im Briefkasten lag. Er war den ganzen Tag nicht da und las den Brief erst am darauffolgenden Tag also an dem wo der Termin stattfand. Er rief sogar an um dies dem Amt mitzuteilen. Nun hat die Dame die für ihn zuständig ist und nie zu den Terminen erscheint,einfach entschieden dass er wegen dem Versäumnis eine Sperre bekommt und seine Leistung gesperrt wird..... Das grenzt doch schon an Mobbing......Ist sowas überhaupt rechtens???

Das wärs soweit von mir....

LG

Kekshupe

Arbeitsamt, arbeitslos
Darf der Vermieter eine Reinigungskraft auf unsere Kosten einstellen?

Guten Tag,

wir haben folgenede Situation:

Wir wohnen auf einem Hof mit mehreren Parteien. In unserem Teil des Hauses wohnen zwei Parteien. (Wir und unsere Nachbarn unter uns) Nun sind unsere Vermieter der Ansicht,das wir das Treppenhaus nicht ausreichend säubern. Dabei machen wir dies einmal die Woche (vorzugsweise Mittwochs). Zunächst drohte uns die Vermieterin mündlich aus heiterem Himmel mit einer Mahnung. Trotz unserer wöchentlichen Säuberung kam ca. einen Monat später nun die schriftliche Mahnung in der steht,sofern wir das Treppenhaus nicht säubern würden,würden sie eine Reinigungsfirma auf unsere Kosten einstellen. Nun habe ich sämtliche Foren und Seiten im Internet durchforstet. Soweit ich es verstanden hab,dürfen sie uns keine Kosten für eine Reinigungskraft aufbrummen solange wir uns an die Hausordnung bzw vertragliche Regelung halten den Hausflur einmal wöchentlich zu reinigen. Sollten sie dies dennoch tun dürften wir das ganze Ablehnen und sie würden auf den Kosten sitzen bleiben. Denn wie ja bekannt ist,darf der Vertrag nich einseitug geändert werden. Nun stellt sich mir aber die Frage: Im Vertrag selber steht nichts der gleichen über diverse Nebenkosten diverser Reinigungsfirmen. (Vertrag ist logischer Weise unterschrieben worden!) Wie sieht es aber mit den Anlagen aus? Die Hausordnung ist z.B. ein komplett eigenes Dokument,welches aber nicht unterschrieben wurde (dort steht ebenfalls nichts über die Nebenkosten einer evtl. Reinigungsfirma)...Ebenso wie die zweite Anlage "Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten". Dort steht drin,dass darunter auch jene Säuberungen zählen... Sollte ich mir jetzt Gedanken machen,dass wir trotz unserer regelmäßigen Reinigung eine Putzfirma aufgebrummt bekommen? Müssen WIR das dann wirklich bezahlen? Oder bleibt der Vermieter auf den Kosten sitzen,da wir unseren Pflichten ja nachgehen?

Wäre um eine schnelle Antwort sehr dankbar.

MfG

Kekshupe

reinigen, Mietrecht, Mahnung
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