spielsperre nach tätlichkeit

3 Antworten

mhh also nach einem Spiel von uns gab es noch eine kleine kleine Schläger der gegnerische Spieler der zugeschlagen hat wurde für 10 Spiele gesperrt. Also das wird vom Sportgericht festgelegt denke mal in deinem Fall wirst du für 3-4 Spiele gesperrt.

wegen dem gerangel könnte es dazu führen, dass es eine spruchkammersitzung stattfinden wird.. dort wirst du sicherlich auch eingeladen... und dein gegenspieler,trainer, schiedsrichter usw auch... wie in einem kleinen sportgericht wird dort das ganze gerangel vom schiedsrichter und von den jeweiligen parteien erklärt... du muss sicherlich auch eine erläuterung abgeben...danach wird geklärt, warum ihr die roten karten gekriegt habt... und die jeweiligen sperren werden werden entschieden<:)

Für Hessen gilt (und in anderen Ländern wird es ähnlich sein):

  1. Tätlichkeiten gegen Gegner, Mitspieler und Zuschauer werden mit einer Sperre von 6 bis zu 36 Pflichtspielen bestraft. Der Versuch ist strafbar.

  2. Wenn in den Fällen der Nr. 1 gegen den Spieler unmittelbar vor seiner Tätlichkeit nachweislich eine unsportliche Handlung begangen worden ist, kann die Strafe bis auf die Hälfte der Mindeststrafe reduziert werden.


Wenn also nachzuweisen ist, dass du nicht "angefangen hast", könnten weniger als 6 wochen herauskommen. Es hängt aber alles davon ab, wie der Schiri das im Bericht beschrieben hat.