Strom speeren ab wann ?
meine Frage ist
Ab wann dürfen die Strom leute den Strom abstellen ?
Weil meine nachbarin hat ihren strom nicht bezahlt und bis jetzt hat sie noc strom wann wird der strom ausgeschaltet also von wie viel uhr bis ?
5 Antworten
Das hängt davon ab wie viel Zahlungsrückstand ist.
Bei Gas und Wasser ist es einfach, da kommen nach spätestens 3 Monaten die Sperrkassierer und reden mit dem Schuldner. Wenn es zu keiner Einigung kommt, drehen die dann einfach Gas bzw. Wasser an der Straße ab.
Bei Strom ist es schwieriger, denn der Zähler ist im Haus. Hier wird sich das E-Werk ebenfalls nach 2 bis 3 Monaten melden, den Strom können die aber nur abstellen in dem das E-Werk den Zähler mit nimmt. Und um da dran zu kommen muss meistens der Gerichtsvollzieher bemüht werden um dem Techniker den Zutritt sicher zu stellen.
Ist der Zähler ein mal ab, kommen dann die kosten des Anschlusses zusätzlich dazu, das sind so weit ich weiß €70. Zudem muß die gesamte Instalation den neusten Vorschriften entsprechen was wenn die Anlage älter als 15 bis 20 Jahre alt ist ein paar Tausend Euro Umrüstung bedeuten kann!
Kommt drauf an. In vielen Mietshäusern gibt es nur eine Hauptsicherung, da kann man den Strom nur gezielt abstellen wenn der Zähler ausgebaut wird!
Ich habe da bereits 6-Richtige weil es nicht mehr Zulässig ist Zähler ohne Kasten zu betreiben, also Zählerbrücken klassisch auf die nackte Wand geschraubt. Zwar hat da mein Opa (Schreiner) einen wunderschönen Kasten und Abdeckungen drumherumgebaut, aber das zählt nicht. Und da ich 5 Zähler und GAR KEINEN Hausanschlußkasten habe brauche ich dann zwei Zählerkästen (gibt es ja nur bis 3 Zähler), einen eigenen Hausanschluß und dann muß mindestens das 3. OG komplett umgebaut werden, der Rest hat zum Glück Unterverteilungen nachgerüstet.
nach ein paar mahnungen die sie nicht interessiert haben werktags von 7 bis 18 uhr,so wie der absteller eben vorankommt,der hat ein paar mehr auf seiner liste wie deine nachbarin
normalerweise wird er komplett nach der 2. mahnung abgeschaltet
wenn du die rechnung nich bezahlt hast
nee ich meine nicht ich ?? Ab wie viel UHR speeren die den strom ?
also von wie viel uhr bis ?
nicht von - bis sondern KOMPLETT.
der letzte Absatz ist nur zum Teil richtig!
eine Abnahme zur Wiederinbetriebnahme ist NUR erforderlich, wenn vorher eine außerbetriebsetzung erfolgte. dies ist nur der Fall, wenn der Stromzähler zwecks außerbetriebsetzung der Anlage demontiert wurde. wird die Anlage jedoch lediglich abgeschaltet, z.b. durch das Ziehen der HN Sicherungen, plombieren der SLS Schalter, oder Eindrehen von Sicherheitsverschlüssen in die Zähler vor- oder Abgnagsnssicherungen, gilt der Bestandschutz weiterhin. eine Widereinschaltung darf nur dann verweigert werden, wenn grobe Mängel an der Anlage festgetellt worden sind, wie eine mangelhafte oder fehlende Isolation oder zu groß dimensionierte Sicherungen...
böse Sperrkassierer schrauben auch gerne mal die Diazedsicherungen bei alten Anlagen heraus, und schauen nach, ob Passringe drin sind. sind keine drin, hast du pech gehabt...
so viel dazu...
lg, anna