Hallo, ich stehe vor folgendem Problem: Ich hatte vor, während der Ferien eine Auslandreise (in einem Nicht-EU-Staat) zu machen und das Problem ist, dass während dieser Zeit, also in der Zeit, in der ich die Reise geplant hatte, mein Aufenthaltstitel ablaufen wird, mein (kosovarischer) Reisepass jedoch nicht. Da das Zeitfenster auch noch ziemlich eng ausschaut, kann ich keine Fiktionsbescheinigung mehr beantragen. Einen Termin, um meinen Aufenhaltstitel zu verlängern, habe ich bereits, aber jedoch erst Ende August.
Bei der Behörde habe ich die Antwort bekommen, dass ich trotzdem reisen kann, zur Vergewisserung (und weil die mir aus der Behörde zu lange zum Antworten brauchen) stelle ich aber nochmal die Frage:
Kann ich ganz normal, ohne Fiktionsbescheinigung, hin- und zurückfliegen (Deutschland - Heimatland und Heimatland - Deutschland), obwohl mein Aufenhaltstitel während des Auslandsaufenthalts ablaufen wird und mein (Reise-)Pass, falls das was zur Sachen tun sollte, aus einem Nicht-EU-Staat stammt?
Und bevor unnötig dumme Bemerkungen kommen (im Sinne von, dass man doch in dieser Zeit lieber nicht reisen sollte): Diese Reise ist ein erforderlicher Schritt, um die mir zustehende deutsche Staatsangehörigkeit erlangen zu können.
Danke, für jede hilfreiche Antwort.