Verbraucherschutz beim Bettkauf?

Hallo an alle Leser,

uns ist etwas ganz dummes passiert. Gestern waren wir in der Poco Domäne, um nach einem neuen Boxspringbett zu gucken. Dort sind wir auf einen Verkäufer gestoßen, der uns mehrere Betten gezeigt hat. Letztenendes haben wir ein Bett vorgestellt bekommen, was sehr groß war & wo wir uns nicht sicher waren, ob dieses Bett auch wirklich in unser Schlafzimmer passt, was wir bei dem Verkäufer auch erwähnt hatten. Daraufhin meinte der Verkäufer, dass es kein Problem wäre, denn man könnte das Bett innerhalb 14 Tage problemlos wieder zurückgeben.
Zuhause haben wir es dann ausgepackt und aufgebaut (noch am selben Abend) und wie der Zufall es will, hat es doch nicht gepasst. Bzw wären zu der Wand nur noch ca 10cm um daran vorbeizulaufen. Also habe ich eben noch mal bei der Poco Domäne angerufen und darum gebeten das Bett zurückzugeben und davon ein anderes zu holen. Die Frau war sehr unfreundlich und meinte nur „man weiß doch vorher wie groß das Zimmer ist“ und „da das Bett nicht mehr Original verpackt ist, nehmen wir es nicht mehr zurück.“ jetzt frage ich mich, ob es tatsächlich so ist? Oder ob sie das nur gesagt hat, um uns abzuwimmeln. Laut dem was ich im Internet gelesen haben, soll es eben NICHT so sein. Zudem hat uns noch mal jemand zurückgerufen, der meinte, dass sich das nur auf den Online-Handel beziehen würde und nicht auf den normalen Einzelhandel. Kann mich da jemand eines besseren belehren? Weiß jemand die aktuelle Rechtslage?
danke im Voraus !

Betrug, Recht, Verbraucherschutz, Einzelhandel, Rechtsberatung, Rechtslage, Poco DOmäne, online handeln
Gartenpflege Miete wie oft verpflichtet?

Hallo zusammen,

ich wohne seit einem Jahr zur Miete in einem Mehrparteienhaus mit Gemeinschaftsgarten. Mein Vormieter hatte sich um den Garten gekümmert, zu diesem Zeitpunkt hat er weniger Miete bezahlt als ich, er kümmerte sich also in den Sommermonaten um den Garten, wöchentliches Mähen von zwei kleinen und einer großen Rasenfläche. Heckenschneiden bei Bedarf. Nun habe ich die Gartenpflege übernommen und meine Miete wurde um 40€ gekürzt als „Vergütung“ für die Gartenpflege, das ist vertraglich festgehalten. Die Miete des Vormieters betrug jedoch 100€ weniger für die Gartenpflege. Nun habe ich in den Sommermonaten 2x im Monat gemäht, einmal im Monat die Hecken geschnitten, an heißen Tagen gegossen, Entsorgung von Gartenabfällen und kehren. Ich habe demnach schätzungsweise 4h pro Monat in den Garten investiert. Da es die letzten 3 Wochen fürchterlich geregnet hat und ich die wenigen trockenen Stunden verplant oder arbeiten war, habe ich in den letzten 3 Wochen weder gemäht noch sonstiges, noch dazu war ich die letzte Woche im Urlaub. Nun hat mich der Vermieter darauf hingewiesen, dass ich jede Woche den Rasen mähen soll und wieder die Hecke schneiden, die zugegebenermaßen seit dem letzten Mal um den 10. Juli extrem gewachsen ist. Jedoch wurde nie vereinbart, in welchen Abständen ich zur Gartenpflege des Gartens (den alle Parteien nutzen) verpflichtet bin. Würde ich wöchentlich wie er das wünscht mähen etc. so wäre ich im Monat ca. 8h im Garten beschäftigt, das wäre bei 40€ monatlich in Stundenlohn gerechnet 5€ pro Stunde harte Gartenarbeit und das finde ich extrem unrealistisch. Ein Gärtner nimmt ja teilweise einen Stundensatz von 30-50€ eben weil es Knochenarbeit ist. Nun meine Frage: Vertraglich ist die Gartenpflege festgehalten und 40€ Mietkürzung vereinbart,- es gibt keine Vereinbarung zur Häufigkeit. Kann man bei dem Betrag in einem Gemeinschaftsgarten wirklich verlangen, dass man sich wöchentlich hinstellt und den Garten pflegt? Kann er fordern, was wie viel und in welchen zeitlichen Abständen ich machen muss? Ich habe ihm schon gesagt, dass ich zeitlich nicht dazukomme es wöchentlich zu machen und dass ich den Betrag gerne wieder an die Miete anrechnen würde und die Gartenpflege an jemand anderen abgebe, wenn er nicht einwilligt, muss ich der Gartenpflege trotzdem nach kommen weil es vertraglich so geregelt ist? Ich finde den Betrag für so viele Stunden Gartenarbeit einfach ein Unding.. 

Miete, Recht, Mietrecht, Rechte, Mietvertrag, Gartenarbeit, Gartenpflege, Mietverhältnis, Rechtslage, Wirtschaft und Finanzen
Privat Computer zusammenbauen Rechtslage?

Moin, um mir ein wenig Geld nebenbei zu verdienen bin ich auf die Idee gekommen privat für andere Computer zusammenzubauen, reparieren, umbauen und säubern und System zu installieren bzw neuinstallieren da ich das bei mir öfter mache und es mein Hobby ist an Computer und Laptops zu schrauben. Jetzt stellt sich mir nur die Frage wenn ich das bei Freunden mache und was schiefgeht ist es halt so aber bei fremden Personen muss ich mich ja wahrscheinlich absichern falls die Kiste abschmiert oder ein Defekt vorliegt oder nicht?

Und ich kann ja auch keine Garantie geben wenn irgendwas drankommt wie beim Händler außer halt die Herstellergarantie der einzelnen Komponenten. Dazu hab ich gedacht mache ich ne Kopie der Rechungen in einem extra Ordner für mich und ne Mappe mit allem für die Person damit alles beisammen ist und sie dann im Falle eines Defekts das Ding selbst wegschickt oder mir wieder bringt und ich es wegschicke. Das würde theoretisch gehen oder nicht? Die Elektromärkte schicken ja auch ihre Geräte zum Hersteller wenns ein Garantiefall ist nur das halt der Hersteller zb Acer die komplette Kiste mit ihren Teilen baut und ich die Teile einzeln von unterschiedlichen Seiten bzw Hersteller bestelle.

Ein Bekannter macht sowas auch privat natürlich günstig da er kein Gewerbe hat. Kann ich das dann auch machen? Höher wie 100€ Lohn würde ich sowieso nicht gehen plus halt die Teile die die Person selbst bezahlen müsste zb bei einem 600€ Setup noch 50€ ohne und 100 mit Installation von Windows und nur installieren bzw Neuinstallation 20€ zuzüglich Windowslizenz welche man ja auch günstig legal bekommen kann also knapp 40€ oder was würdet ihr verlangen?

PC, Computer, Technik, Gewerbe, Privat, Rechtslage, Schwarzarbeit
Mutter stellt Bilder von mir online?

Hey,

meine Mutter versendet schon seit geraumer Zeit ohne meine Erlaubnis Fotos von mir (m, 15Jahre) und meiner Schwester (ebenfalls 15) an ihre WhatsApp Kontakte.

Die meisten von denen kenne ich überhaupt nicht und die mich entsprechend auch nicht. Bei anderen, die ich kenne, habe ich kein Interesse daran, dass diese Bilder von mir besitzen und unter Umständen auch weiter verbreiten. Ich habe diesbezüglich schon mehrmals die Unterlassung von ihrer Seite gefordert. Leider hat sie dies bisher nicht berücksichtigt.

Heute wurde meine Mutter von einer Nummer aus Großbritannien angeschrieben. Diese hat sie auf Englisch gefragt, ob sie mit Mr. Mike Chris sprechen würde. Meine Mutter hat daraufhin ein Bild von meiner Schwester geschickt und hat dazu geschrieben: "No I am *Name meiner Schwester*". Auf dem Bild ist meine Schwester zwar nur im Profil, aber dennoch gut zu erkennen. Meiner Mutter war dabei durchaus bewusst, dass die Person höchstwahrscheinlich kriminelle Absichten hat. Meine Mutter dachte, dass die Person "Frauen in ihrem Alter" zu sich locken wollte und das Bild zeigen sollte, dass sie minderjährig ist und somit nicht in die Altersgruppe von der Person passen würde.

Meine Mutter macht sowas jedoch auch häufiger. Sie hat schon oft im Namen meiner Schwester Briefe geschrieben und ohne Zustimmung Praktikumsbewerbungen für uns abgeschickt.

Was würdet ihr an unserer Stelle tun?

Bilder, Recht, Rechtslage
Identitätsklau Ärger mit 1und1?

Hallo,

aus meinem Bekantenkreis wurden zeitgleich bei O2 und 1und1 ein Handyvertrag plus hochwertiges Handy gekauft.

Dazu wurde meine Kontonummer und meine email Adresse unautorisiert benutzt.

Das diese Verträge bestehen, habe ich erst mit Eingang der ersten Rechnungen bemerkt.

Ich habe sofort Strafanzeige erstattet. Die Kripo ermittelt.

Mit O2 gab es keinerlei Probleme. Höflich und konstruktiv war das Problem in wenigen Tagen aus der Welt.

Anderst mit 1und1 Telekom Montabauer. Das Problem zieht sich seit 2 Monaten hin. Wenig freundlich und keinerlei Hilfe.

steht auf dem Standpunkt, dass der Vorgang nur über Zivilklage zu lösen ist.

1und1 meinte, dass die Polizei sich an 1und1 wenden soll und ich das Veranlassen muss.

Das habe ich der Polizei per email mitgeteilt.

Die Antwort der Polizei : Die Vorgehenswqeise von 1und1 ist falsch...

Im ersten Monat wurde der Vertrag genutzt. Durch das Hinzufügen von Internet-Diensten lief eine Monatsrechnung von ca. 200 € auf.

Mit Eingang der ersten Rechnung habe ich die Pin sperren lassen.

1und1 schickt mir diese Rechnung inzwischen mit Mahngebühren.

Nach Auskunft von 1und ist wohl zwischenzeitlich ein SCHUFA Eintrag erfolgt.

Nachdem ich mich intensiv beschwert hatte und ein Schreiben der Verbraucherzentrale übermittelt habe, teilte mir das Forderungsmanagement mit, das man nicht mehr mit mir rede und ich keine Antwort mehr erhalten werde.

Eine Anfrage in welchen PLZ Gebiet das Handy eingeloggt war beim Abschluss der zusätzlichen Verträge, habe ich bis heute ohne Antwort.

Alle Anfragen werden mit dem Verweis auf den Datenschutz abgebügelt.

Langsam frage ich mich, ob ich es überhaupt noch mit einer seriösen Firma zu tun habe.

Was kann ich jetzt machen?

Ich bin Altersrentner mit einer kleinen Rente.

Da tun monatlich 200 € + 34 € Vertrag schon etwas weh.

Mit Gruß

Peter

Handy, 1und1, Rechtslage
Saturn gesetzliche Gewährleistung-Neues Datenschutzgesetz?

Hallo,

ich besitzen seit dem 28.06 seine Bauknecht Waschmaschine, die wir im örtlichen Saturn Markt gekauft haben inkls. Anschluss und Altgerätmitnahme. Nach ca. 1 Woche ist das Gummi zwischen der Trommel und der Tür geschmolzen, da sich die Trommel beim drehen am Gummi reibt. Die Waschmaschine ist nagelneu und nicht einmal 2 Wochen alt.

Wir sind dann in den Saturn Markt gegangen und haben dem Mitarbeiter vom Problem aufmerksam gemacht und auf die gesetzliche Gewährleistung aufmerksam gemacht. Dieser hatte und jedoch immer an den Herstellerverwiesen und gesagt, dass der Hersteller für die Garantie und Gewährleistung zuständig ist und Saturn selbst nicht, was natürlich falsch ist.

Nach vielem hin und her konnte ich schließlich am 08.07 mit dem Filialleiter reden. Dieser bestätigte mir auch nochmal, dass ich eine gesetzliche Gewährleistung habe bzw. diese mir zusteht und er diese mir anerkennt. Er sagte mir dann, dass ich aber zunächst bei Bauknecht anrufen soll und einen Techniker zur Reparatur beauftragen soll. Ich wies ihn auf die gesetzlich Gewährleistung hin und das er sich um die Reparatur kümmern müsse und nicht ich. Daraufhin sagte er, dass sie selbst (Saturn) keinen Reparaturservice vor Ort haben weswegen sie selbst die Waschmaschine nicht reparieren können und weil angeblich seit dem 01.01.2020 (falls ich es noch richtig in Erinnerung habe) ein Datenschutzgesetz in Kraft getreten ist, weshalb sie (Saturn) keine Kundendaten mehr an andere übermitteln/weiterleiten dürfen. Deshalb müsse ich selbst einen Bauknecht Techniker beauftragen.

Des Weiteren sagte er mir, dass wenn der Reparaturauftrag länger als 2 Wochen dauern sollte, ich mit dem ausgedruckten Reparaturauftrag wieder in die Filiale kommen soll und er dann schauen würde, was man machen könnte heißt Austausch/Geld zurück. Kann es sein, dass ich wieder auf die Herstellergarantie verwiesen wurde, ich aber dieses mal einfach "zu blöd" war um dies zu erkennen, oder hat der Filialleiter denn soweit recht?

Ich habe jetzt für den 21.07 eine Reparaturauftrag kann aber jetzt keine Wäsche waschen bis zum 21.07 und wahrscheinlich sogar länger. Da wenn ich die Trommel mit der Hand drehe, ich nach einer halben Runde eine Widerstand spüre. Meine Vermutung ist, dass das geschmolzene Gummi irgendwo an/unter die Trommel gelaufen ist und dort ausgehärtet ist. Da ich glaube, dass nicht nur das Gummi/Dichtung getauscht wird sondern auch irgendwas mit der Trommel gemacht/überprüft wird, wird da wohl länger als einen Tag dauern mit dem Techniker. Das sind jetzt aber Vermutungen jedoch auf Erfahrungen anderer Bauknecht WA Besitzer gestützt.

LG

Waschmaschine, Technik, Recht, Rechtslage, Saturn, Bauknecht Waschmaschine, herstellergarantie
Zivilprozess, kann ich die Verteidigungsanzeige direkt mit der Klageerwiderung vereinen?

Gemäß §§ 697 Abs. 2, 276 ZPO habe ich eine 2-wöchige Notfrist zu erfüllen meine Verteidigungsabsicht in einem Zivilprozess anzuzeigen. Leider kann ich auch nirgendwo im Internet festellen, ob ich nicht direkt in •einem• Schreiben

a) Meine Verteidigungsabsicht anzeigen darf

b) Meine Klageerwiderung begründen darf

Hierbei handelt es sich um eine ursprüngliche Klage aus einem Mahnbescheid, der durch die ehemals gleiche Adresse eines Familienangehörigen auf meinen Vornamen abgeändert wurde und gegen mich eingeleitet wurde. Nun liegt die Zuständigkeit des Falls dem Amtsgericht vor, nachdem ich zuvor Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt habe.

Kurz und knapp würde ich somit meine Absicht der Verteidigung im Schreiben anzeigen, beantragen die Prozesskosten im Falle eines Klagegewinns an den Gegner zu übertragen und letztendlich meine eindeutig klare Begründung anheften, dass es sich bei mir nicht um den wahren Schuldner handelt.

Wenn jemand da mehr weiß, ob das so formgerecht ist in diesem Bürokratie-Schrottplatz, wäre ich sehr dankbar das kurz zu erklären. Vielen Dank euch und schonmal falls gegeben ein schönes Wochenende!

PS: Interessant und beinahe frech finde ich es auch, dass auf dem Schreiben vom Amtsgericht nun nur mein •erster• Vorname und •Nachname• zu finden ist.

Zuvor aber auf dem Mahnbescheid stand mein Erst- und Zweitname + Nachname, was wenigstens einigermaßen die Verwechslung erklären könne, da der ursprüngliche Schuldner meinen Zweitnamen als Vornamen trägt und selbstverständlich auch den gleichen Nachnamen hat.

Rechtsanwalt, Recht, Amtsgericht, Bürokratie, Gerichtsverhandlung, Justiz, Rechtslage
Saturn verweigert Gewährleistung?

Hallo, wie aus meiner bereits vorherigen Frage hervor geht, ist meine Bauknecht Waschmaschine defekt bzw. hat einen Schaden. Das Gummi zwischen der Trommel und der Tür, ist teilweise geschmolzen. Bei öffnen der Waschmaschine, kam zunächst Rauch heraus, die Kleidung und das Badezimmer reicht nach Rauch und beim anfassen des Gummis, klebte das geschmolzene Gummi an meinen Fingern.

Gekauft hatte ich die Waschmaschine am 28.06.2021 beim örtlichen Saturn Markt (Hessen) inkls. Lieferung, Anschluss und Altgerätmitnahme. Da die Waschmaschine neu ist besitzt sie ja eigentlich noch 1 Jahr Garantie und Gewährleistung (Siehe link). Auf meine bisherigen Frage wurde mir gesagt, dass ich zum Saturn gehen sollen wo ich sie gekauft habe, das Problem schildern soll und von der Gewährleistung gebrauch machen soll.

Das habe ich dann heute im Saturn Markt gemacht. Jedoch hat der Mitarbeiter direkt gesagt Zitat: "Das ist ganz einfach, wenden Sie sich an den Hersteller, er repariert sie dann." Ich habe mehrfach versucht ihn zu erklären, dass wir eine Gewährleistung haben, das wir die Waschmaschine hier im Saturn Markt gekauft haben. Jedoch hat er mir ständig gesagt, dass ich mich an den Hersteller wenden soll, da er (Saturn) dafür nicht zuständig ist. Auf meinen Versuch hin ihm zu sagen, dass Garantie und Gewährleistung nicht das gleiche ist sagte er mir, dass er nicht dafür zuständig sei, sondern der Hersteller und dieser auch für die Gewährleistung aber Saturn selber nicht.

Des Weiteren sagte er, das ich selbst die Waschmaschine in den Saturn Markt bringen könnte (3. Stock) und sie (Saturn) dann einen Reparaturauftrag erstellen könnten (Kulanz) aber sie selbst nicht dafür zuständig sind. Bei Kleingeräten machen Sie sowas aber bei Großgeräten wie einer Waschmaschine machen sie sowas nicht und/oder sind nicht zuständig. Bein Anruf an die Saturn Servicehotline wurde mir gesagt, dass ich mich an den Saturn Markt wenden soll, wo ich die Waschmaschine auch gekauft habe. Schön, da komme ich der erst eben her?

Nun weiß ich nicht, was davon stimmt und was nicht und/oder Saturn überhaupt zuständig/verpflichtet ist etwas zu tun. Ich habe vor es morgen nochmals bei einem anderen Mitarbeiter zu versuchen, jedoch denke ich, dass ich wieder abgewimmelt werde.

Wenn der Verkäufer Saturn dafür zuständig ist, warum hat er mich denn so abgewimmelt? Und besteht die Möglichkeit mir einen Link zu schicken der mir zeigt, dass Saturn gesetzlich dafür zuständig ist und ich diesen dann ggf. ausdrucken und morgen in den Saturn Markt mitnehmen kann. Sollte ich wieder abgewimmelt werden, dann werde ich nach dem Filialleiter reden.

Gewaschen wurde bisher nur ca. 7 mal und davon nur 4 mal bei 60Grad ansonsten immer bei 40Grad

Was davon stimmt den nun und an wen soll ich mich denn wenden?

Im Netzt steht: Kurz erklärt: Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung | Verbraucherzentrale Niedersachsen (verbraucherzentrale-niedersachsen.de)

Waschmaschine, Technik, Recht, Garantie, Gewährleistungsrecht, Rechtslage, Saturn
Mittel/Möglichkeiten, wenn eine Gemeinde unangemeldet eine Umleitungsstraße für Autos auf Feldfeld legt, der landwirtschaftlich genutzten Weiden durchläuft?

Guten Tag zusammen!

Wir besitzen Weideflächen, auf denen im Frühjahr bis Herbst Rinder leben. Diese müssen täglich mit Wasser versorgt werden und alle paar Tage zu neuen Weiden gebracht werden - zwecks frischem Gras. Die Gemeinde, in der wir leben, hat eine Umleitungsstraße für den Verkehr auf einen Feld- bzw. Wanderweg gelegt, der direkt durch unsere Weideflächen führt. Rechts und links befinden sich unsere Weiden, mittig die Umleitungsstraße. Da der Feldweg so schmal ist, dass ihn nur ein Auto passieren kann (keine Ausweichmöglichkeiten), wurden zudem zwei Ampeln eingerichtet, mit denen der Gegenverkehr geregelt wird und somit zwischen jedem Wechsel gewartet werden muss. Die Umleitungsstraße ist ca. 1,5 km lang und die Wartezeit zwischen den Ampeln beträgt ca. 20 min. Die Umleitungsstraße besteht aus Schotter und weist ein starkes Gefälle auf. Das erste Auto lag schon im Graben. Die Autos fahren trotz angebrachter 30er-Zone-Schild deutlich zu schnell.

Problem 1: Wir müssen täglich mit dem Traktor dorthin, der teilweise genau zwischen den Ampeln stehen bleiben muss, um dort die Zäune zu öffnen. Währenddessen kommt kein Auto daran vorbei. Zudem müssen wir selbst jeden Tag an den Ampeln stehen bleiben, um zu unserer Weiden zu kommen. Am Tag kommt da zeitlich was zusammen.

Problem 2: Da die Rinder von einer Weide zur nächsten gebracht werden müssen, müssen sie hin und wieder auch auf der Umleitungsstraße laufen. Wir haben keine andere Möglichkeit, diese umzusiedeln. Das ist hochgefährlich - für Tier & Mensch.

Problem 3: Wir bekommen den Unmut (aufgrund Wartezeiten) der Autofahrer ab. Extrem nervenaufreibend.

Problem 4: Es wurde kein Schild angebracht, auf dem darauf hingewiesen wird, dass hier Tiere den Weg kreuzen und dass hier ein Traktor stehen könnte und Menschen arbeiten.

Problem 5: Wir wurden nicht über diese Umleitungsstraße auf dem Feldweg nicht informiert (obwohl bekannt ist, dass die Weiden genutzt werden).

Frage: Wir haben keine Kapazitäten am Anfang und Ende der Ampel jeden Tag Leute aufzustellen, die darauf hinweisen und aufpassen, dass hier gearbeitet wird und Tiere leben. Das ganze kostet Nerven, Zeit und letztendlich Geld. Können wir dafür eine Entschädigung verlangen? Oder zumindest einfordern, dass hier Warnschilder angebracht werden? War es korrekt von der Gemeinde, dass wir nicht informiert wurden?

Bevor wir die Gemeinde bzgl. die unzufriedenen Situation anschreiben, wären wir über Infos dankbar!

Arbeit, Tiere, Landwirtschaft, Verkehr, Recht, Gemeinde, Rechtslage
Ist das Notwehr gegen Betrunkenen?

Also ich war abends mit paar Freunden unterwegs nachdem die Ausgangssperre aufgehoben wurde wir waren rechtskonform 2 Haushalte dann wurden wir dumm angemacht dass wir nachhause gehen sollen von einer anderen Gruppe die etwas angetrunken waren, daraufhin meinte ich nein warum sollten wir. Einer von den anderen meinte zu seinem Freund haste Bock also sozusagen auf Stress und der meinte dann ja dann meinten die dass die uns zum Frühstück essen würden. Daraufhin ist einer von denen ca 190 groß und 90-95 Kilo schwer auf mich 176-177-178cm 65 Kilo zugerannt gekommen und wollte mich angreifen ich konnte nicht wegrennen da ich eine muskuläre Verletzung an meinem linken Bein hatte und er schon sehr nah war daraufhin hab ich ihm ins Gesicht geschlagen ich bin Kampfsportler aber erst seit 8-9 Monaten er fiel daraufhin bewusstlos um und hatte sich seine Nase gebrochen und beim Sturz noch den Fuß er war angetrunken also nicht so betrunken er konnte aufjedenfall grade aus rennen ohne zu stolpern und klar reden ich hab in dem Fall kein anderes Mittel gesehen mich zu verteidigen Freunde von mir die die kannten meinten dann dass die die Polizei eingeschaltet hätten. Meine Frage wäre jetzt zählt das als Notwehr oder nicht ? Weil ein Freund von mir arbeitet bei der Bundespolizei und er meinte man darf keine Betrunkenen schlagen aber ich kann mich ja nicht schlagen lassen nur weil jemand betrunken ist vorallem nicht bei so einer körperlichen Überlegenheit.

danke für die Antworten im Voraus bitte keine Leute mit Halbwissen

Alkohol, Rechtslage

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