Muss ich jemandem auf eBay Kleinanzeigen das Geld zurückgeben?
Hallo, ich habe eine Frage. Ich habe letzte Woche ein Handy auf eBay Kleinanzeigen an jemanden verkauft. Heute hat er mir eine Nachricht geschickt, dass der Akku des Gerätes nicht seinen Anforderungen entspricht und zu schnell leer geht. Ich selber habe nichts davon gewusst und habe in die Beschreibung der Anzeige geschrieben: "Privatkauf, daher keine Gewährleistung, Garantie oder Rücknahme.". Er sagte, dass ich das Geld zurückzahlen muss.
Meine Frage wäre jetzt: Muss ich ihm das Geld zurückzahlen?
Ich bedanke mich schonmal im voraus für eure antworten.
8 Antworten
Zum einen kannst du überhaupt nichts dafür das der Akku nicht seinen Anforderungen entspricht und zu schnell leer geht.
Falls er vor dem Kauf gefragt hatte wie der Akku ist oder du den genauen Zustand vom Akku geschrieben hat, sähe das alles anders aus aber da ein gebrauchter Akku kann man nicht mit einem neuen vergleichen und wer weiß was er alles mit dem Handy macht, da kann es bei manchen Sachen schnell passieren das der Akku schnell leer ist, da kannst du gar nichts machen.
Könnte auch sein das er nur ein Ersatzteil brauchte und hinterher behauptet das irgendetwas nicht mit dem Handy stimmt. Um solche Sachen zu verhindern sollte man sich von Elektroartikeln immer die Seriennummer aufschreiben um zu überprüfen ob es auch der Arikel ist den man Verkaufte und nicht ein altes Teil vom Käufer der sein altes/kaputte gegen ein neueres Austauscht.
Seine Anforderungen spülen keine Rolle.
Er hat das Gerät gekauft, Du hättest gesichert keine Akkulaufzeit in dee Anzeige, Du bist fertig.
Kommunikation einstellen.
Danke 🙂 , ich werde einfach nicht auf diese Nachricht antworten.
Kommt drauf an, normaler Verschleiß nein, besondere Mangelhaftigkeit ja.
Dein Gewährleistungsausschluss greift wohl nicht.
Was könnten denn die Folgen sein, wenn ich ihm einfach nicht antworte?
Er könnte dich verklagen und du musst vor Gericht. Ich würde einfach sagen, dass das Gerät gebraucht(so wurde es ja bestimmt verkauft) ist und typische Alterungserscheinungen hat. Ihm noch einen schönen Tag wünschen und nichts machen.
Vor Gericht hast du es wesentlich besser, er muss den Mangel beweisen etc. Soweit wird es aber kaum gehen.
Musst du nicht ist er/sie selber schuld
Kommunikation einstellen, sein Gerät, sein Problem.
Was ist das?
Warum nicht, wenn man fragen darf?