Eine Freundin ist in Südamerika geboren und hat zusätzlich zu dieser Staatsangehörigkeit über ihren Opa einen Pass mit EU-Staatsbürgerschaft. Nun wird sie bei ihrer Bewerbung mit zweierlei Maß gemessen. Sie musste zuerst als nicht-EU-Bürgerin die Hochschulzugangsberechtigung nachholen (also eine der deutschen gleichgestellte, da sie ihr Abitur nicht in der EU sondern in Südamerika gemacht hat) und hat sich nun auf einen Studiengang beworben und dort beide Staatsangehörigkeiten angegeben. Zu ihrem Nachteil.
EU-Bürger sind Deutschen bei der Bewerbung gleichgestellt, da sie ein vergleichbares Abitur haben. Nun wir ihr aber alles so ausgelegt, dass sie die Nachteile eines EU-Bürgers bei der Bewerbung bekommt, ohne aber die Privilegien (besseres Abitur, keine Zeitverschwendung durch Nachholen der HZB die dann auch nur fachgebunden ist) eines EU-Bürgers zu haben.

Da sie noch nie in Italien war, da weder Schule gemacht noch Freunde oder Familie hat, überlegen wir jetzt, die Bewerbung zurückzuziehen und sich nochmal ohne Angabe der EU-Staatsbürgerschaft zu bewerben. Wäre es legal, die nicht-effektive Staatsbürgerschaft (nach Art. 5 Abs. 1 EGBGB) zu verschweigen?