Internet Anschluss Mietwohnung. Ist das rechtens?

4 Antworten

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Ich lebe in einem Mietshaus mit 5 weiteren paterren. Wollte mir Internet machen, Betreiber ausgesucht, Techniker kam und sagte er könne es nicht frei machen so gern er wollte da eine Leitung fehlen würde. Alle anderen familien/Mieter in dem haus haben Internet. Ich müsste Vermieter kontaktieren oder warten bis eine Leitung im haus frei wird durch Auszug...

Das klingt danach, dass die Inhaus-Verkabelung nicht das Problem ist sondern, dass die ins Haus ankommenden Leitungen zu wenig sind.

Lösung: Ordere erst mal bei der dt. Telekom einen Telefonanschluss.
Dieser Dienst steht Dir gesetzlich zu (und bringt Internet automatisch mit.)

"Private" Netzbetreiber sind dazu nicht unbedingt verpflichtet.


Stubbi1211 
Beitragsersteller
 11.05.2021, 00:33

OK danke, aber der meinte schon das die Leitung vom "kasten" bis in die Wohnung rein fehlen würde.also nicht das es an den aussen kommenden Kabeln liegt. Hatte mit dem Betreiber auch danach noch telefoniert der bestätigte die Aussage des technickers. Er meinte sogar zu mir das ich mich an den Vermieter wenden soll, da man in DE ja das Recht dazu hätte den Anschluss zu haben aber er glaubt das, weil es hohe Kosten wären für den Vermieter, er versuchen wird, es auf mich abzuwälzen. Und er hatte recht, so kam es ja auch 😦🤔

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mchawk777  11.05.2021, 00:37
@Stubbi1211

Wenn man von einer "Leitung frei machen" redet, ist immer die Haus-externe Anbindung gemeint - vor allem, wenn man warten soll, bis eine andere Leitung frei wird.

Hausinterne Leitungen liegen immer exklusiv vom Verteiler in die Wohnung.
Da muss man nie warten, ob was frei wird.
Wäre auch äußerst merkwürdig, wenn der Hauseigentümer von 5 Wohnungen nur 4 mit Leitungen versieht.... 🤷‍♂️

Aber wenn es um die Inhaus-Verkabelung geht: Korrekt, der Hauseigentümer muss die Kabel verlegen lassen.

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Stubbi1211 
Beitragsersteller
 11.05.2021, 01:01
@mchawk777

Ok verstehe was du meinst. Aber komisch das die das so gesagt haben weil so haben sie ja wenn es doch an äußere Kabel liegen sollte, mich als Kunden vergrault weil die mir total einen vom pferd erzählen. Ein wenig verwirrend das ganze 😰😁

Und meinem Vermieter habe ich es nicht anders als euch erklärt und der hat darauf ja auch nur sehr verwirrend reagiert und schien dies zu wissen irgendwie... Ich muss das noch Mal prüfen lassen wie du schon sagtest

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mchawk777  11.05.2021, 18:57
@Stubbi1211
Aber komisch das die das so gesagt haben weil so haben

Das Buch "Was Handwerker sagen und wirklich meinen" ist seeeeeehr dick. 😜

Die Telefonleitung von der Vermittlungsstelle bis zum "Haus-Verteilerkasten" besteht nie aus einem durchgehende Kabel sondern immer aus verschiedenen Abschnitten, die miteinander verbunden sind.
Es ist daher ohne Einblick in die Unterlagen des Netzbetreibers zu schauen nahezu unmöglich zu sagen, wo der genaue Engpass liegt.
Was klar ist, dass ein Netzbetreiber nicht besonders begeistert darüber ist, Kosten für neue (ungeplante) Verlegungsarbeiten zu haben.

Andererseits hat man das Recht auf Grundversorgung. Es wird aktuell von der Telekom Deutschland GmbH bereit gestellt. (Sie ist eher verpflichtet dazu!)

Ich kann natürlich nicht ausschließen, dass ein Hauseigentümer eine von fünf Wohnungen nicht mit Telefonkabel versorgt hat - fände ich aber wie gesagt äußerst schräg.

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Nein, der Vermieter ist verpflichtet, Dir in Deine Wohnung einen Anschluss zu legen, sofern dort noch keiner liegt. Macht er das nicht, gilt die Wohnung als Mangelhaft.

Ausnahme ist aber, wenn dies explizit im Mietvertrag festgehalten ist, dass es keinen gibt.

Mieter haben – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist oder eine besonderer Nutzungszweck besteht -, Anspruch darauf, dass ihnen Anschlüsse für Telekommunikation zur Verfügung stehen. Der Vermieter hat dem Netzbetreiber gegenüber die erforderlichen Erklärungen abzugeben und das Anbringen der notwendigen Zuleitungen am Haus zu gestatten (LG Berlin, Urteil vom 12.09.2014 – 63 S 151/14).

Der BGH gab dem auch Recht: BGH, VIII ZR 17/18 vom 05.12.2018.

Setz dem Vermieter eine angemessene Frist sich darum zu kümmern, ansonsten steht Dir ein Mietminderungsrecht zu. Notfalls musst Du diesen Anspruch gesetzlich durchsetzen. Eine Androhung einer Mietminderung wirkt Wunder (10 % werden von den Gerichten als akzeptabel gesehen)


TomRichter  11.05.2021, 13:17

> verpflichtet, Dir in Deine Wohnung einen Anschluss zu legen

Gibt es dafür eine Quelle? Es widerspricht meiner Erinnerung, und auch in Deinem Urteil steht nur, dass er den Anschluss gestatten muss - nichts von sich drum kümmern oder die Kosten tragen.

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MeisterRuelps, UserMod Light  11.05.2021, 16:36
@TomRichter

Jep, stand auf der Seite , von der ich das Urteil übertragen habe. Habe jedoch nur das wichtigste Zitat genommen. Tenor: Der Vermieter ist für die Bereitstellung und Instandhaltung des Anschlusses insgesamt verantwortlich

Hierzu führte er aus, dass der Vermieter dem Mieter die Mietsache (nach § 535 Abs. 1 S. 2 BGB) in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und diesen während der Mietzeit zu erhalten habe. 

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TomRichter  11.05.2021, 17:38
@MeisterRuelps, UserMod Light

Nach Lesen des genannten BGH-Urteils: Daraus lässt sich wenig entnehmen für den Fall der Frage:

1) Es ging im Urteil um einen Telefon-Anschluss (nicht Internet), und das Urteil lässt offen (weil nicht entscheidungsrelevant), ob ein Mieter generell Anspruch darauf hat, dass der Vermieter einen solchen nachträglich installiert.

2) Es ging um einen bereits vorhandenen Telefon-Anschluss, bei dem strittig war, wer für die Funktionsfähigkeit der Leitungen im Haus verantwortlich ist.

Aus der Beschreibung des Fragestellers ("Wollte mir Internet machen") geht nicht hervor, ob ein Telefon-Anschluss (oder zumindest eine Anschlussdose) vorhanden und falls ja, funktionsfähig ist, vielleicht sogar mal internetfähig war.

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MeisterRuelps, UserMod Light  11.05.2021, 19:39
@TomRichter

Aber eine Internetverbindung benötigt (außer bei Kabel) einen Telefonanschluss, von daher ist im Sinne des Grundgesetzes, das Recht auf Informationen und Kommunikation, mit in dem Sachverhalt integriert. Weiterhin vergisst Du, dass ein Anschluss (Telefon) zum Beispiel bei der Telekom über IP Telefonie basiert. Damit ist oft auch eine Internetverbindung möglich und gegeben.

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Bevarian  11.05.2021, 21:21
@MeisterRuelps, UserMod Light
dass ein Anschluss (Telefon) zum Beispiel bei der Telekom über IP Telefonie basiert

"Basiert" ist aber ein wenig hart ausgedrückt - auch bei meinem (ur)alten Anschluß hier ist das IP-Werk nur draufgesetzt.

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MeisterRuelps, UserMod Light  11.05.2021, 21:36
@Bevarian

Im Endeffekt ist ja somit eigentlich jeder IP-fähige Anschluss Internetfähig. Die Geschwindigkeit steht auf einem ganz anderen Blatt

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Bevarian  11.05.2021, 21:38
@MeisterRuelps, UserMod Light

Bei der Dämpfung meiner hausinternen Telefonleitung rede ich nicht von Geschwindigkeit - ich begrüße und sortiere die Datenpakete noch persönlich...

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TomRichter  11.05.2021, 23:34
@MeisterRuelps, UserMod Light

> Recht auf Informationen

Dass der Vermieter die Verlegung einer Telefonleitung gestatten muss, bezweifelt er ja gar nicht. Die Kosten muss er eher nicht tragen, wenn die Wohnung bisher keine Telefondose hat - diese Frage hat der BGH ja offen gelassen.

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Stubbi1211 
Beitragsersteller
 11.05.2021, 00:08

Ok vielen Dank für die Antwort. Das hilft schon sehr weiter. Im Mietvertrag steht nichts explizit das ich Keinen Anschluss habe. Also werde mich drum kümmern

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Zuerst klären, ob es um die Leitung vom Verteilekasten zum Hausanschluss geht, oder vom Hausanschluss zu Deiner Wohnung. Und ob die Leitung nur fürs Internet fehlt, oder auch für einen Telefonanschluss. Nur für letztere ist u.U. der Vermieter zuständig.

Das "u.U." deshalb, weil Du nichts schreibst, woraus man einen Anspruch gegen den Vermieter erkennen könnte, also vorhandene Telefondose oder vertragliche Zusicherung. "Alle anderen haben es" ist keine Rechtsgrundlage ;-)

Ausführlich hier:

https://www.mietrecht.com/mietminderung-kein-internet/

Wenn es darum geht, dass nicht genügend Leitungen vom Verteilerkasten ins Haus gehen (kommt bei alten Häusern vor - früher hatte längst nicht jede Wohnung ein Telefon), kann das dauern und teuer werden.


MeisterRuelps, UserMod Light  11.05.2021, 21:37

Ja aber solange das im Mietvertrag nicht ausgeschlossen wurde ist es Sache des Vermieters sich um einen Anschluss zu kümmern, ansonsten ist die Mietsahe mangelhaft. Das ist vermutlich teurer als den Anschluss zu bezahlen/legen zu lassen

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TomRichter  11.05.2021, 23:39
@MeisterRuelps, UserMod Light

> ansonsten ist die Mietsahe mangelhaft.

Wenn Du da nicht ein relativ neues BGH-Urteil hast, ist dies eine durchaus umstrittene Rechtsauffassung. Ich würde da meinen Vermieter nur mit einer Rechtsschutzversicherung verklagen wollen.

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Weil alle Mieter im haus haben eine Leistung die ich nicht nutzen kann und bezahle ja trotzdem so viel wie die anderen. 

wenn das so im Mietvertrag steht, und du dafür zahlen must und nicht nutzen kannst, kannst den Betrag abziehen. Den Vermieter dazu auffordern dir eine entsprechende Leitung legen zu lassen.