Darf der besuch meines Nachbarn bei uns im Hof parken?
Hallo zusammen,
Wir wohnen in einem haus mit 3 Partien, im Hof ist platz für 2 parkende PKWs.
Das ist soweit kein Problem da nur 2 Partien im Haus ein Auto haben, aber sobald besuch kommt ist es so das ich kein Parkplatz im eigenen Hof habe und hinter dem besuch parken muss oder zuparkt werde egal wie es muss immer jemand wegfahren wenn man aus dem Hof will.
Aber wenn ich von der Arbeit komme und weiter zu einem Termin gehe ohne Auto kommt der besuch nicht mehr aus dem Hof bis ich zurück bin, ich habe aber keine andere park Möglichkeit, so kommt es immer wieder zum streit, wer nun das Nutzungsrecht für den Parkplatz hat.
kann ich dem besuch also verbieten im Hof zu parken ?
5 Antworten
wenn keiner den hof da angemietet hat, kann der eigentümer entscheiden, wer da parken darf
er kann fremde oder mieter parken lassen, wie er bock hat
anspruch hat niemand dann
sonst darf der da parken, der es angemietet hat oder wem der mieter es auch immer gestattet
es scheint, als wenn ihr 3 mieter wärt
dann darf da eigentlich jeder parken und niemand hat anrecht
Der Vermieter meinte das wir das mit den Parkplätzen unter den Bewohnern ausmachen sollen, nun ist es aber kein Bewohner der den Parkplatz nutzt sondern dessen besuch. ich bin halt der Auffassung wenn ich irgendwo zu besuch bin muss ich schauen wo ich park und nicht die Nachbarn des Gastgebers.
Du könntest ein Schild mit deiner Autonummer aufstellen, dazu das Wort "Privatparkplatz" und ein Icon für Abschleppwagen, wenn du den Stellplatz mit gemietet hast.
Wenn Du den Parkplatz nicht explizit exclusiv angemietet hast und er von allen Mietern genutzt werden darf, dann dürfen auch alle Besucher der Mieter dort parken.
Du hast dann keinen Anspruch auf den Parkplatz und wenn Du die Besucher zuparkst, dann ist das ggf. Nötigung und strafbar.
Das Nutzungsrecht hast Du nur, wenn Du einen der beiden Parkplätze angemietet hast.
Wenn nicht, gibt es keinen Anspruch nur weil man da auch wohnt.
Du musst kuken welchen teil des Hofs du gemietet hast und der gehört durch denn Mitvertrag dir