Darf der besuch meines Nachbarn bei uns im Hof parken?

5 Antworten

wenn keiner den hof da angemietet hat, kann der eigentümer entscheiden, wer da parken darf

er kann fremde oder mieter parken lassen, wie er bock hat

anspruch hat niemand dann

sonst darf der da parken, der es angemietet hat oder wem der mieter es auch immer gestattet

es scheint, als wenn ihr 3 mieter wärt

dann darf da eigentlich jeder parken und niemand hat anrecht


TyrantDragon 
Beitragsersteller
 27.04.2021, 16:56

Der Vermieter meinte das wir das mit den Parkplätzen unter den Bewohnern ausmachen sollen, nun ist es aber kein Bewohner der den Parkplatz nutzt sondern dessen besuch. ich bin halt der Auffassung wenn ich irgendwo zu besuch bin muss ich schauen wo ich park und nicht die Nachbarn des Gastgebers.

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Du könntest ein Schild mit deiner Autonummer aufstellen, dazu das Wort "Privatparkplatz" und ein Icon für Abschleppwagen, wenn du den Stellplatz mit gemietet hast.

Wenn Du den Parkplatz nicht explizit exclusiv angemietet hast und er von allen Mietern genutzt werden darf, dann dürfen auch alle Besucher der Mieter dort parken.
Du hast dann keinen Anspruch auf den Parkplatz und wenn Du die Besucher zuparkst, dann ist das ggf. Nötigung und strafbar.

Das Nutzungsrecht hast Du nur, wenn Du einen der beiden Parkplätze angemietet hast.

Wenn nicht, gibt es keinen Anspruch nur weil man da auch wohnt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

Du musst kuken welchen teil des Hofs du gemietet hast und der gehört durch denn Mitvertrag dir