Brandschutztür verschließen?

2 Antworten

Selbstverständlich dürfen Brandschutztüren von unbewohnten Räumen abgeschlossen werden. Es sei denn, es ist ein Fluchtweg in einen anderen Treppenaufgang des Hauses.


Niggo1991 
Beitragsersteller
 03.08.2021, 15:15

Ist der weg auf den Dachboden ein Fluchtweg?

0
Hoegaard  03.08.2021, 15:19
@Niggo1991

Wohin willst du da fliehen? Fluchtwege führen nach draußen. Was soll eine Flucht auf den Dachboden nützen? Du schreibst nichts davon, ob mehrere Aufgänge desselben Hauses sich denselben Dachboden teilen.

0
Niggo1991 
Beitragsersteller
 03.08.2021, 15:52

@Hoegaard Ja sorry, der Dachboden ist im 2. Stock. also könnte man da noch raus springen oder aber durch die Brandschutztüre zeit gewinnen. Wenn die jedoch verschlossen ist steht man blöde da rum und verkokelt. Das war so mein gedanknkengang. hatte gehofft das ist irgendwo ganz klar geregelt.

0

Die Tür zum Dachboden ist sicher kein Rettungsweg im Sinn des Baurechts. Daher darf die Tür durchaus abgeschlossen sein.