Brandschutztür verschließen?
Hallo Liebe Community,
Fall:
In meinen Mehrparteienhaus ist die Dachbodentür eine Brandschutztüre.
An dieser Tür klebt klassisch ein Schild, dass dies eine Brandschutztür ist und diese nicht offen(verkeilt) oder durch Gegenstände zugestellt werden darf.
Meine anderen Parteien im Haus sperren diese Tür immer zu.
Ich hingegen bin der Auffassung diese darf nicht zugesperrt werden, da dies ein Fluchweg und eben eine Brandschutztüre ist.
Frage:
Kennt sich hier jemand aus?
Wie ist die rechtliche Lage? Antworten bitte mit den jeweiligen Paragraphen. (Sollte dies irgendwo geregelt sein)
Danke euch schonmal
LG der Niggo
2 Antworten
Selbstverständlich dürfen Brandschutztüren von unbewohnten Räumen abgeschlossen werden. Es sei denn, es ist ein Fluchtweg in einen anderen Treppenaufgang des Hauses.
@Hoegaard Ja sorry, der Dachboden ist im 2. Stock. also könnte man da noch raus springen oder aber durch die Brandschutztüre zeit gewinnen. Wenn die jedoch verschlossen ist steht man blöde da rum und verkokelt. Das war so mein gedanknkengang. hatte gehofft das ist irgendwo ganz klar geregelt.
Wohin willst du da fliehen? Fluchtwege führen nach draußen. Was soll eine Flucht auf den Dachboden nützen? Du schreibst nichts davon, ob mehrere Aufgänge desselben Hauses sich denselben Dachboden teilen.
Die Tür zum Dachboden ist sicher kein Rettungsweg im Sinn des Baurechts. Daher darf die Tür durchaus abgeschlossen sein.
Ist der weg auf den Dachboden ein Fluchtweg?