Also ich war abends mit paar Freunden unterwegs nachdem die Ausgangssperre aufgehoben wurde wir waren rechtskonform 2 Haushalte dann wurden wir dumm angemacht dass wir nachhause gehen sollen von einer anderen Gruppe die etwas angetrunken waren, daraufhin meinte ich nein warum sollten wir. Einer von den anderen meinte zu seinem Freund haste Bock also sozusagen auf Stress und der meinte dann ja dann meinten die dass die uns zum Frühstück essen würden. Daraufhin ist einer von denen ca 190 groß und 90-95 Kilo schwer auf mich 176-177-178cm 65 Kilo zugerannt gekommen und wollte mich angreifen ich konnte nicht wegrennen da ich eine muskuläre Verletzung an meinem linken Bein hatte und er schon sehr nah war daraufhin hab ich ihm ins Gesicht geschlagen ich bin Kampfsportler aber erst seit 8-9 Monaten er fiel daraufhin bewusstlos um und hatte sich seine Nase gebrochen und beim Sturz noch den Fuß er war angetrunken also nicht so betrunken er konnte aufjedenfall grade aus rennen ohne zu stolpern und klar reden ich hab in dem Fall kein anderes Mittel gesehen mich zu verteidigen Freunde von mir die die kannten meinten dann dass die die Polizei eingeschaltet hätten. Meine Frage wäre jetzt zählt das als Notwehr oder nicht ? Weil ein Freund von mir arbeitet bei der Bundespolizei und er meinte man darf keine Betrunkenen schlagen aber ich kann mich ja nicht schlagen lassen nur weil jemand betrunken ist vorallem nicht bei so einer körperlichen Überlegenheit.

danke für die Antworten im Voraus bitte keine Leute mit Halbwissen