Auslandskennzeichen in Deutschland?

2 Antworten

Ja sie haben zunächst recht mit dem Anfangsverdacht aber dir steht der volle Rechtsweg offen die Anschuldigungen zu widerlegen.


BluTesko 
Beitragsersteller
 12.05.2021, 03:16

Okay also stehe ich im Recht?

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Sirius66  12.05.2021, 07:54
@BluTesko

Verstehst du nicht, was man schreibt?

Du "stehst" genauso "im Recht" wie die Beamten!

Der Verdacht, dass hier Steuerhinterziehung praktiziert wird, liegt nahe. Kann deine Oma glaubhaft nachweisen, dass sie kurzfristig zu Besuch ist und auch ihr Auto nicht ständig in Deutschland geführt wird, ist alles okay.

Kann sie das nicht, wird aus den Ermittlungen ein Verfahren.

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Wenn sich das so zugetragen hat, wie du es schreibst, bleibt das ganze straffrei. Wenn die Oma tatsächlich nur ein paar Tage zu Besuch war, darfst du selbstverständlich in dieser Zeit dieses Fahrzeug fahren, die richtige Fahrerlaubnis vorausgesetzt.

Du wirst zu dieser Beschuldigung gehört, und schilderst das wahrheitsgemäß, dann ist der Vorwurf vom Tisch.

Man will nur verhindern, dass in Deutschland dauerhaft mit einem Fahrzeug mit ausländischer Zulassung gefahren wird, und dadurch die Steuerpflicht unterlaufen wird.