Was darf mein duales Studium verlangen?

Ich arbeite seit ein paar Monaten bei einem lokalen billiganbieter für fitnessstudios. Vor ein paar Wochen wurde ich zu einer promoaktion geschickt wo wir auf einem öffentlichen Platz Kontaktinfo zu potentiellen Mitgliedern sammeln sollten. Im Normalfall wird dies zu 2. Unternommen aber dieses Mal war ich alleine, da wir zu wenige waren. Nach 2 Stunden aus meiner 8 Stunden Schicht bin ich zurück gegangen, weil ich alleine den psychischen Druck nicht ausgehalten habe, von Leuten angeschissen zu werden, dass wir sie doch endlich in ruhe lassen sollen (wir sind seit mindestens einem monat täglich dort) oder ähnlichem. Als ich zurück war, hab ich dem Chef direkt bescheid gesagt, welcher sehr wütend war und direkt gesagt hat, dass ich wahrscheinlich gekündigt werde, was ich verstehen kann, weil ich ja nicht alles machen kann, was sie scheinbar von mir brauchen. Danach hab ich den Tag wie normalerweise vor Ort zusenden gearbeitet.

Anstatt der Kündigung wurde mir eine Schriftliche Mahnung für arbeitsverweigerung in die akte gemacht, welches ich nicht verstehe. Mein Problem hiermit ist, dass mir von einem gewerkschaftsvertreter gesagt wurde, dass dies KEINE Verweigerung sei. Seine Gründe waren:

1. Dass ich (jemand der in Behandlung für psychische Instabilität ist) nie hätte alleine zu sowas gezwungen werden dürfen.

2. Dass aus meinem Arbeitsvertrag nicht Einsichtig wäre dass ich überhaupt sowas machen müsste. Er verglich es mit einer Kellnerin von der verlangt wird, dass sie sich wie bei hooters kleidet obwohl es in der Branche nicht üblich ist und es nicht im Arbeitsvertrag festgehalten ist. Er meinte, dass in meiner Stadt wir das einzige Studio wären welches überhaupt promo macht und es auch sonst nicht besonders üblich in der Industrie ist und dass es somit nicht unter generell zu erwartende Sachen fallen würde.

Meine Frage ist also, ist das ganze so legal? Ist das arbeitsverweigerung? Sollte ich dagegen vorgehen? Ich habe Angst am Ende meiner Probezeit einfach gekündigt zu werden aber gleichzeitig muss ich doch da rechtlich irgendeinen Schutz haben, oder? Sonst könnten ja auszubildende permanent ausgenommen werden...

2. Frage, gibt es irgendwo einen Leitfaden, wo ich sehen kann, was mein Ausbilder von mir in meiner Branche verlangen kann, ohne es separat zu erwähnen?

Studium, Fitnessstudio, Recht, duales Studium, Ausbildung und Studium
Wann würdest du den Gehorsam verweigern?

Gemäß §62 BBG bzw. §35 BeamStG unterliegen Beamte, somit auch Polizisten, einer Folgepflicht, müssen demnach den Befehlen ihrer Vorgesetzten folge leisten.

Ausnahmen gelten beispielsweise dann, wenn Straftaten begangen werden sollen oder die Würde des Menschen durch Ausführung des Befehls verletzt werden würde. Zudem können Bedenken bezüglich der Rechtsmäßigkeit bei Vorgesetzten geltend gemacht werden.

Die Regelungen bergen meiner Einschätzung nach ein gewisses Gefahrenpotential. Aufgrund psychologischer Effekte (Verantwortungsdiffusion und generelle Unklarheit der Verantwortung; etablierte Normen, die Gehorsam bezwecken; ...) sehe ich die Gefahr, dass ethisch fragwürdige Handlungen ausgeführt werden, nicht böswillig, sondern da Entscheidungen diesbezüglich über mehrere Ebenen hinweg verstreut und entfernt von der Situation gefällt und stumpf befolgt werden.

Insofern kamen mir folgende Fragen auf:

Ab wann würdest du Bedenken bezüglich der Rechtsmäßigkeit geltend machen? Ab wann würdest du den Gehorsam verweigern? Kam derartiges schoneinmal vor?

Wie schätzt du die Position deiner Kollegen dazu ein? Kam geschildertes bei diesen schoneinmal vor?

Gibt es etablierte Normen diesbezüglich? Ist es üblich/unüblich/verpönnt/... Bedenken bezüglich der Rechtsmäßigkeit geltend zu machen oder den Gehorsam zu verweigern?

Polizei, Recht, Psychologie, Ethik, Menschenrechte, Moral, Philosophie, Blickwechsel, Philosophie und Gesellschaft, dommie1306
Abschleppdienst: Greift bei einer Leerfahrt das Pfandrecht wenn das Auto schon umgeparkt wurde?

Kurze Schilderung:

Mein Freund parkte auf einem Privatparkplatz meines Nachbarn, der nicht als solcher gekennzeichnet war (große Fläche mit vielen freien Parkplätzen), daher war Ihm das auch nicht bewusst. Im Nachinein viel jetzt gerade allerdings auf, dass auf dem Parkplatz eine Platznummer (103 o. Ä. also kein Kennzeichen) aufgemalt war.

Mein Nachbar rief einen Abschleppdienst an (sehr symphatischer Mensch halt, Abschlepper und er sind Kollegen :)). Das wurde von uns dann bemerkt und wir gingen zum Auto. Dazu wurde noch die Polizei verständigt. Die Personalien wurden aufgenommen, alle notwendigen Daten dem Abschlepper gegeben und das Auto haben wir daraufhin ordnungsgemäß auf einen öffentlichen Parkplatz gegenüber gestellt. Bis hierhin also alles legitim und korrekt, ganz klar der Fehler meines Freundes.

Die Polizei ging dann auch wieder. Als diese weg war, verlangte der Abschlepper 100€ Bar und sofort für seine Leerfahrt. Eine Rechnung auszustellen in der aufgeschlüsselt ist, für welche Positionen jetzt genau 100€ verlangt werden verweigerte er. Wir baten um normale Rechnungsstellung, damit mein Freund den Betrag überweisen kann, auch diese verweigerte er.

Da wir das Geld um diese Uhrzeit nicht sofort in Bar auftreiben konnten (ohnehin kam uns die 100€ mit Zeitdruck und Verweigern jeglicher Begründung der Höhe relativ "abzockerhaft" vor), erwiderte er nur "Gut, dann sind es jetzt 250€" knallte seine Tür zu und fuhr mit dem Abschleppwagen zu dem Auto meines Freundes und begann diesen aufzuladen. (Wohlbemerkt: Das Auto stand nicht mehr auf dem Privatparkplatz!)

Auf Fragen was jetzt die rechtliche Grundlage sei ein auf einem ausgeschilderten Parkplatz abgestelltes Auto abzuschleppen erwiderte er nur noch "Pfandrecht". Dass das Auto zu diesem Zeitpunkt rechtsmäßig auf einem öffentlichen Parkplatz Stand, habe ich per Foto/Video festgehalten.

Wir fühlen uns richtig abgezockt. Vor allem ärgerlich da das Auto für den Arbeitsweg gebraucht wird und ohne Klage sicherlich nicht rausgerückt wird, um die 250€ kommt man also vermutlich nicht rum.

Nun ist die Frage, hat der Abschlepper recht? Darf er bei einer Leerfahrt das Geld, ohne jegliche Begründung der Höhe nach, sofort verlangen und ansonsten das Auto wieder an den Haken nehmen, obwohl es schon selbstständig vom Parkplatz entfernt wurde? Das die Kosten der Leerfahrt in einer angemessenen Höhe getragen werden müssen verstehe ich völlig, das war halt Unachtsamkeit die nunmal Geld kostet, aber das geht meines Rechtsempfindens nach - ich weiß empfinden und Recht sind meist zwei verschiedene Dinge, eindeutig zu weit. Eventuell ist ja jemand hier kundig auf dem Gebiet.

Vielen Dank im Voraus.

Auto, KFZ, Recht, Auto und Motorrad

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