Tvöd Eingruppierung Master als Fortbildung?
Hallo,
ich habe einen Masterabschluss aber bin wegen Tätigkeitsmerkmalen in E9b eingruppiert. Ab September soll ich in E10 eingruppiert werden und bekomme einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
Allerdings steht es in der Rahmenordnung, dass ich in E11 eingruppiert werden kann, wenn ich Fortbildungen von mindestens 40 ETCS absolviert habe. Nun ist es so, dass vor meiner Einstellung ein Personaler mündlich mir sagte, dass mein Master als Fortbildung anerkannt werden könnte. Weil als Fortbildung wird auch definiert, was dem "Dienstgeber und dem Arbeitnehmer zu seinen Aufgaben dient"
Was sagt ihr? Sollte ich verhandeln?
Wörtlich steht dort: "höhergruppierungsrelevant, wenn sie überwiegend im dienstlichen Interesse oder sowohl im Interesse des Dienstgebers als auch im Interesse des Mitarbeiters liegen"
TVöD Bund, Land oder VKA? Der TVöD hat eine Unmenge von Einzeltarifverträgen, wo es unterschiedliche Regularien geben kann...
KAVO NRW
2 Antworten
KAVO - ja, da hatte ich das Zitat aus Deiner Ergänzung auch gefunden (für Pastoralbeschäftigte) - aber Du hast ja erst TVöD geschrieben - gut...
In diesem Tarifwerk, daß nun doch erheblich vom TVöD/TV-L abweicht, kenne ich mich leider nicht so aus - alleine nur die Paragraphen zu lesen, reicht zur seriösen Beurteilung leider nicht aus...
Es wird ja wahrscheinlich auch eine Mitarbeitervertretung geben - die solltest Du dann kontaktieren oder einen Rechtsanwalt, der sich mit dem kirchlichen Tarifvertrag auskennt.
im TVöD wird nach der auszuübenden Tätigkeit eingruppiert (nicht nach Abschluß)
krass gesagt ein Doktor irgendwas könnte als Pförtner arbeiten und wird dann auch nur als Pförtner bezahlt
wenn Dein Abschluß für die Stelle nicht Voraussetzung ist, muss man Dich dafür auch nicht bezahlen
alles andere ist ein reines "Kann"
Ja, das ist KAVO... Und das krasse ist, dass ich die gleiche Arbeit mache, wie jemand, der Magister hat. Wenn ich den Magister vorweisen kann werde ich in E13 eingruppiert und meine Arbeit bleibt aber die gleiche. Mein Vorgänger war E13 und ich hab die gleiche Arbeit von ihm übernommen werde aber mit E9b bzw. nächstes Jahr mit E10 bezahlt.
Was kann ich da machen? Lies Mal bitte das mit den Fortbildungen.
was Du machen kannst ... sprich mit dem Personaler oder lass das die Personalvertretung machen
wird es abgelehnt bleibt Dir nur die Feststellungsklage (arbeitsgericht) - das sollte man sich aber genau überlegen
einen direkten "Anspruch" auf Höhergruppierung sehe ich nämlich nicht - Du müsstest in einem Prozess beweisen, dass Deine Tätigkeiten der höheren Entgeltgruppe entsprechen und das für alle (!) Eingruppierungsmerkmale
z.B.
EG 12
Gemeindereferenten, die sich aus der EG 10 oder der EG 11 – Fallgruppe 2 – dadurch herausheben, dass ihre Tätigkeit mit einer besonderen Leitungsverantwortung verbunden ist und eine besondere bischöfliche Beauftragung voraussetzt.
Aber bei EG 11 steht das mit den Fortbildungen. Dann könnte doch der Master auch eine Fortbildung sein!? Mit der Personalvertretung habe ich Mal gesprochen und sie konnten sich daran erinnern bei meiner Einstellung, wie sie darüber beraten haben und dann zur Feststellung kamen, dass ich E9b bin.
also hat sich der Arbeitgeber im Einverständnis mit der Personalvertretung eine Rechtsmeinung gebildet ...
diese Rechtsmeinung müsstest Du widerlegen ...
entweder mit einem Gespräch und der Umsetzung des Arbeitgebers draufhin
oder eben mit einer Klage
wenn Du in einer Gewerkschaft bist, kannst Du Dich da auch nochmal berasten lassen
Aber das war mein alter Vertrag ab nächsten Jahr bekomme ich einen neuen und der ist unbefristet.
In einer Gewerkschaft darf man bei kirchlichen Berufen nicht sein. Es gibt nur den Berufsverband oder MAV (Mitarbeiter*innenvertretung).
Die vin der Personalvertretung meinten, dass ich den Magister doch einfach fertig machen soll, was ich bald habe, aber sie meinten auch es sei dann aber nicht ganz gesagt, dass mein Vertrag verändert wird! Die haben mir sogar gesagt, dass ich mir alles Mails, Schriftverkehr aufheben soll, in dem das zugesagt wurde, falls die etwas anderes behaupten.
auch bei einem neuen unbefristeten Vertrag kommt auf die übertragenen Tätigkeiten an ... das was in der Arbeitsplatzbeschreibung steht und man Dir offiziell zugewiesen hat
"ich mache das Gleiche wie" ist kein Argument ...
Dazu steht nichts im Arbeitsvertrag. Nur die Berufsbezeichnung und die entscheidet wohl über das Gehalt. ABER: Ich habe in Vorbereitung darauf, dass ich später in EG 13 eingruppiert werden kann schon jetzt alle Leistungen im Rahmen der Ausbildung absolviert und das würde ja den Tätigkeitsmerkmalen entsprechen und dafür keine gesonderte Vergütung erhalten. Ich habe also alle Prüfungsleistungen wie ein Pastoralassistent absolviert. Genauso eine Kollegin von mir: Sie konnte noch nicht den Magister vorweisen, trug aber die Berufsbezeichnung "Pastoralassistentin", hat alle geforderten Leistungen erfüllt bekommt aber EG 9b, weil sie bis jetzt nur den Bachelor vorweisen konnte. Ich kann einen wissenschaftlichen Hochschulabschluss in Theologie, siehe EG 11, nachweisen, bekomme aber dennoch EG 9b, weil der Master für die angeblich unrelevant ist, genauso das ich alle Leistungen wie meine Kolleg*innen absolviert habe. Das ist doch alles Banane... "Tätigkeitsmerkmale" völliger Humbug... Zumindest in diesem Beruf.
das kannst Du gerne als "Humbug" empfinden, dass ist im TVöD aber so (war im BAT davor genauso)
es zählt nur die übertragene (!) Tätigkeit
machst Du Dinde, die man Dir nicht übertragen hat, ergibt sich daraus kein Entgeltanspruch und ist damit Dein Privatvergnügen
"machst Du Dinde, die man Dir nicht übertragen hat, ergibt sich daraus kein Entgeltanspruch und ist damit Dein Privatvergnügen" Die wurden mir aber übertragen... Also die Aufgaben von meinem Vorgänger.
Sonderregelungen für Mitarbeiter im pastoralen Dienst (Anlage 20) (regional-koda-nw.de)
ist das KAVO?
das ist nur an TVöD angelehnt
das heißt eigene Regelungen sind möglich