Anwaltskosten? Hilfe?
Hallo gegen mich lief ein Ermittlungsverfahren das eingestellt wurde ich habe im Vorfeld ca 3000 Euro an den Anwalt geleistet. Aber da das Verfahren eingestellt wurde frage ich mich nun ob ich von dem Geld was wieder bekomme oder noch was zahlen muss oder wie läuft das?
5 Antworten
Der Anwalt ist anscheinend tätig geworden, somit hat er Anspruch auf Vergütung.
Wie viel, kann dir nur der Anwalt sagen. Der wird dir irgendwann seine Schlussrechnung zukommen lassen. Dann verbleibt entweder ein Guthaben oder eine Nachzahlung.
Wahrscheinlich nicht. Aber aus deiner Frage lässt sich unmöglich ableiten, wie umfangreich die bisherige anwaltliche Tätigkeit gewesen ist.
Die Anwälte, denen eine Verfahrenseinstellung gelingt, sind die besten und auch ihr Geld wert.
Dein Anwalt wird Dir eine Schlussrechnung erteilen, vermutlich wird er um die 1.000,00 € berechnen und den Rest an Dich auszahlen.
Ja Gott sei Dank hat das elend ein Ende bestes Weihnachtsgeschenk ever haha okai danke für die Infos dann warte ich mal die Feiertage ab und schau was sie sagt
Wer sollte da etwas erstatten ... es war Dein Anwalt und Deine Honorarvereinbarung
Ja das ist klar aber das was ich gezahlt habe an den Anwalt wurde ja denke ich durch Einstellung nicht genutzt.. er ja eine Vorauszahlung für kommende schreiben etc
dann muss er seine Leistung abrechnen ... den Rest bekommst Du zurück
Eingestellt?
Es könnte dir nichts besseres passieren.
Wie schon viele sagten, anrufen, fragen und Schlussrechnung dankend begleichen.
Ne, da bekommst nix zurück.
War verfrüht der Gang zum Anwalt.
Also musst dir so vorstellen ich musste 3000 Euro Vorauszahlung leisten aber das Kontingent ist doch nie mals ausgelastet oder ?