Darf ein Betreuter sich seiner Betreuung widersetzen und sich aufhalten, wo er will, wenn er volljährig ist und ausziehen?

5 Antworten

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Bei einer gesetzlichen Betreuung gibt es mehrere Aufgabenkreise.

Das was du meinst, ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Ein Betreuer kann jetzt ja nicht 24/7 kontrollieren, wo sich sein Betreuter aufhält!

Man sieht den Betreuer in der Regel nur einmal monatlich oder seltener.

Es würde also gar nicht auffallen, wenn man dann mehrere Tage wo anders ist.

Der Betreuer würde wohl nur aktiv werden, wenn der Betreute länger als einen Monat weg ist oder sich nicht meldet. Dann könnte der Betreuer Vermisstenanzeige aufgeben und den Betreuten von der Polizei zurückholen lassen.

Bezüglich eines Auszuges kann der Betreute machen was er will. Macht der Betreuer nicht mit bzw. legt seinem Klienten Steine in den Weg, kann man Beschwerde bei Gericht einlegen. Man kann auch die Aufhebung der Betreuung beantragen.

Betreuer sind eigentlich dazu da, Klienten zu helfen und sie bei ihren Wünschen und Zielen zu unterstützen.


HinDan01423 
Beitragsersteller
 18.12.2021, 21:41

Danke, du bekommst den Stern. Ich setze mich schließlich auf Bundesebene ein für eine Erweiterung der Rechte von Betreuten.

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Das hängt logischerweise davon ab, warum er betreut wird.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

HinDan01423 
Beitragsersteller
 18.12.2021, 21:29

Autismus z.b. als banales Beispiel.

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ronnyarmin  18.12.2021, 22:10
@HinDan01423

Anscheinend verstehst du es nicht. Es kommt auf den Einzelfall und die Symptome einer Erkrankung an, ob eine Betreuung rechtmäßig ist.

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Nazgul89  18.12.2021, 22:13
@HinDan01423

Es heisst Autismus, aber es kann so oder so sein, vor allem in er Ausprägung.

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Das hängt davon ab, was die Betreuung umfasst und ob die Person in der Bestallungsurkunde einen Einwilligungsvorbehalt stehen hat ;)

Wenn er über 18 ist und weiterhin unter Betreuung steht, kann es sein, daß der Betreuer auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat.

Dann darf der Betreuer festlegen, wo sich der Betreute aufhalten darf und wo nicht.

Bei ständigen Schwierigkeiten zwischen Betreuer und Betreutem kannst Du das Gericht bitten, einen anderen Betreuer zu benennen


HinDan01423 
Beitragsersteller
 18.12.2021, 21:28

Kann man sich dem Aufenthaltsbestimmungsrecht wiedersetzen?

Also, ich frage nur aus Neugier.

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LePetitGateau  18.12.2021, 21:29
@HinDan01423

"Kann man sich dem Aufenthaltsbestimmungsrecht wiedersetzen?"

Können ja. Man "kann" auch Jemanden umbringen. Aber nicht ohne Konsequenzen.

Du könntest beim Vormundschaftsgericht beantragen, dass die Betreuung aufgehoben wird oder weniger eingeschränkt verläuft. Ob einem das zugestanden wird, steht auf einem anderen Blatt ;)

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HinDan01423 
Beitragsersteller
 18.12.2021, 21:33
@Midgarden

Möglich, aber wie gesagt bin nur neugierig und möchte mich schlauer machen.

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Ein Gefangener nicht. Nicht alle Erwachsenen können machen was sie wollen.


HinDan01423 
Beitragsersteller
 18.12.2021, 21:31

Schon, aber natürlich nur im Rahmen des Gesetzes.

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Nazgul89  18.12.2021, 22:21
@HinDan01423

Es gibt auch den Fall der Bevormundung oder Schutz vor sich selber.

Die Frage ist hier, wieso es zum Konflikt kommt.

Das Gesetz sollte man nur im äussersten Notfall bemühen. Wenn ein Missbrauch passiert.

Bei Teenagern (auch rund um 18) geht es meist um Schutz vor sich selber.

Falls es um Autismus oder sowas geht, sollst du nach den Gründen fragen und eine Kompromis anstreben. Geh davon aus, dass sie dir helfen wollen oder zieh diese Möglichkeit in Betracht.

Grundsätzlich, wenn du keine Gefahr für dich oder andere bist, kannst du gehen.

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