ich hatte vor mehr als einem halben Jahr beim Einkaufen ein Handy gefunden um bei der Fundstelle im Laden abgegeben. Das Handy ist noch da und wird demnächst weggeworfen. Darf ich das Handy in diesem Fall behalten, wenn die Abgabestelle nicht das Fundbüro der Stadtverwaltung sondern nur die Abteilung für Fundsachen eines Kaufhauses ist? Muss ich dann auch einen Beleg haben, dass es vor einem halben Jahr dort gefunden wurde?