Abschleppdienst: Greift bei einer Leerfahrt das Pfandrecht wenn das Auto schon umgeparkt wurde?


18.12.2021, 04:11

Danke für die Antw. 

Polizei äußerte nach Anruf, es sei "eine reine zivilr. Ang.".

Ein Mietw. zur Arbeit ist nicht drin. Ergo werden wir die 250€ u. V. zahlen und dann klagen.

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5 Antworten

Gleich drei Sachen sind da schief gelaufen.

Erstens  muss der den Abschleppwagen zahlen, der ihn gerufen hat. Und der darf dann die Summe einfordern. Ob ihm das immer gelingt, ist fraglich, weil die Verhältnismäßigkeit hier von den Gerichten nicht immer als gegeben angesehen wird.

Zweitens darf der Abschlepper kein Auto von einem öffentlichen Parkplatz abschleppen, ohne Polizei.

Drittens ist die Aussage der Polizei falsch. Das ist in dem Fall keine rein zivilrechtliche Angelegenheit. Da würde ich mich beschweren.

Dass dem Abschlepper die Anfahrt zusteht, ist ohne Frage. Ob ihr sie zahlen müsst, steht offen. Wahrscheinlich ja. Eine Rechnung muss ausgestellt werden. 100 Euro sind da im Rahmen. Die zusätzlichen Kosten dürften beim Abschlepper liegen bleiben. Klar ist ein solcher Prozess nicht immer vorhersehbar, ich würde dennoch klagen. 

fuhr mit dem Abschleppwagen zu dem Auto meines Freundes und begann diesen aufzuladen. (Wohlbemerkt: Das Auto stand nicht mehr auf dem Privatparkplatz!)

Das ist sicherlich nicht erlaubt, da könnt ihr Schadensersatz fordern. Zum Beispiel könnt ihr euch jeden Tag ein Taxi auf kosten des Abschleppunternehmens holen egal wohin ihr fährt, solange die das nicht rausrücken. Es sollte natürlich im Rahmen bleiben, also keine 1000km Fahrten.

Abschlepper haben keinen guten Ruf, sowas passiert häufiger.


FrageRecht311 
Beitragsersteller
 18.12.2021, 04:13

Vielen Dank für deine Antwort. Das würden wir nur allzu gerne, leider ist das Vorstrecken dieser Kosten momentan finanziell einfach nicht drin, auch wenn man diese höchstwahrscheinlich im Nachgang wieder bekommt.

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Also zuerst kommt mir das genau wie euch sehr suspekt vor dass er keine Rechnung ausstellen wollte. Ich bin der Meinung in einer Doku mal gelernt zu haben, dass der Abschlepper erst Geld verlangen darf wenn er das Auto ausgeladen hat. Das heisst wenn ihr rechtzeitig kommt und er das Auto nicht aufgeladen hat, darf er nichts verlangen. Ich weiss noch wie der Typ in der Doku gesagt hat dass es eben desshalb schnell gehen muss beim aufladen und Bilder machen des Fahrzeugs.

Klar ich verstehe den Abschlepper der das ganze nicht umsonst machen will und auch seine Arbeitszeit da rein steckt aber es ist dann nunmal rechtlich so und dann muss man das akzeptieren. Besonders dreist finde ich das mit den 100€ bzw. 250€ in bar. Möchte nichts unterstellen aber vielleicht wollte er sich das Geld selbst für seine "Mühe" einstecken. Finde es auch deshalb sehr komisch weil er das erst verlangt hat als die Polizei wieder weg war und auch so kommt mir diese Masche so vor wie bei einem unseriösen Schlüsseldienst. Ich würde mich mal irgendwo schlau machen. Weiss zwar nicht ob das die richtige Anlaufstelle ist aber ich würde mal bei der Verbraucherschutzzentrale nachfragen oder eben einen seriösen Abschleppdienst anrufen und fragen wie da die rechtliche Grundlage ist. Vielleicht kann dir aber auch einfach ein Anruf bei der Polizei helfen eventuell wissen die da mehr.

Hoffe ich konnte dir helfen


FrageRecht311 
Beitragsersteller
 18.12.2021, 04:30

Vielen Dank für deine Antwort. Die Infos aus der Doku scheinen nach unserer Internetrecherche zu stimmen. Wir sind auch schockiert, das Abschlepper überhaupt das Geld sofort in Bar verlangen können, sobald das Auto aufgeladen wurde. Schon merkwürdig, einen 3000€ Fernseher kann man per Rechnung bezahlen, einen 500€ Strafzettel ebenso. Der Abschlepper darf aber direkt dein Eigentum beschlagnahmen (also in unserem Fall jetzt natürlich zu Unrecht, da das Auto nicht mehr auf einem Privatparkplatz stand). Wieso die Rechtssprechung das so handhabt verstehe ich nicht, in allen anderen Bereichen des Lebens läuft es für mich "normal" ab im Sinne von: Rechnung -> Fälligkeitsdatum -> Mahnung -> Mahnverfahren -> Pfändung.

Vor allem bei privaten Abschleppunternehmen die gut und gerne mal 400€ + verlangen (im Gegensatz zu von der Polizei gerufene für ~150€ je nach Ort), also Geld, welches eine Normalperson u. U. nicht mal ebenso innerhalb von ein paar Minuten auftreiben kann. Klar, einerseits sollte man natürlich gar nicht erst Falschparken, andererseits sind viele so extrem auf ihr Auto angewiesen, das ein Pfänden einfach nur unverhältnismäßig ist. Zudem kommen ja dann täglich Parkgebühren o. Ä. dazu, während man das Geld auftreibt, wirklich eine ungeheure Abzocke. Aber gut, die Gesetze sind nunmal wie sie sind.

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Natürlich hat der Abschlepper kein Recht auf sofortige Barzahlung! Und auch nicht auf Pfändung ohne Gerichtsbeschluss!

Dem Typen hätte ich erstmal die Fresse poliert, wenn der mein Auto von einem öffentlichen Parkplatz, ohne jede Legitimation versucht hätte aufzuladen. Ist dann Notwehr, da meine Besitztümer individuelle Rechtsgüter sind (§§ 32 StGB 227 BGB).

Ist für mich neben den zivilrechtlichen Thematiken (verbotene Eigenmacht § 858 BGB) auch eine Nötigung, die ich zur Anzeige bringen würde (§ 240 StGB).

Auch geht die Leerfahrt nicht zu euren Lasten, denn ihr habt den Abschlepper nicht beauftragt.

Ob ihr im Nachgang die Kosten im Rahmen des Schadenersatzes zu tragen hättet, ist auch fraglich, wenn der Parkplatz nicht als privat zu erkennen war.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

FrageRecht311 
Beitragsersteller
 18.12.2021, 04:46

Ich hatte auch erst überlegt mich vor den Abschlepper zu stellen, damit er nicht losfahren kann aber heutzutage sind die Leute einfach zu verrückt und die Lage wäre komplett eskaliert. Unsere Polizeidienststelle wollte uns nach Anruf ebenso nicht weiterhelfen, es "handle sich um eine zivilrechtliche Angelegenheit". Leider hat der Beamte die Schilderung nicht verstanden oder einfach keine Ahnung, eventuell auch einfach beides.

Nach ausführlicher Recherche sehen wir keinen einzigen Weg aus der Sache herauszukommen, ohne die 250€ vorstrecken zu müssen. Das werden wir auch jetzt tun, da das Auto beruflich einfach zu wichtig ist (Der Hof hat nen tollen 24/7 Service :) ). Wir werden darauf bestehen, dass auf der Rechnung/Quittung "unter Vorbehalt" zu stehen hat und im Nachgang dann vorerst den Kontakt zum Inhaber des Unternehmens suchen. Sollte dieser nicht einsichtig sein, sind wir zur Klage gezwungen, wobei das gut durchdacht sein muss.

Ich habe schon einige unnachvollziehbare Prozesse erlebt und das Kostenrisiko ist bei seiner finanziellen Lage "enorm", auch wenn das Risiko einer Niederlage bei der Sachlage grundsätzlich als sehr gering einzuschätzen ist (1. Kosten der Instanz bei 250€ Streitwert sind ca. 560€, ohne Anwalt). Es ist wirklich zum durchdrehen.

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NonNam  18.12.2021, 13:40

Und wo um alles in der Welt nimmt der ein "Pfandrecht" her?

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kevin1905  18.12.2021, 14:29
@NonNam

Nach meinem Standpunkt gibt es keins. Der Fragesteller ist nicht Auftraggeber, der eine Zahlung prellen will.

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