Wie konnte es sein, dass in mein Führungszeugnis nichts drin steht weil ich in einem anderen Bundesland beantragt habe?
Ich bin üblicherweise 4 mal Verurteilt worden
05.12.2014 - 80 Sozialstunden und Richterliche Weisungen
18.08.2015 - 90 Sozialstunden und 3 Wochen Dauerarrest und Richterliche Weisungen
26.01.2016 - 9 Monate Jugendhaft und 3 Wochen Dauerarrest und Richterliche Weisungen zur Bewährung
15.03.2017 Bewährungswiderruf
14.02.2017 Unterbringung im Psychiatrischen Krankenhaus gemäß §63
seit dem 11.11.2020 auf Führungsaufsicht und Bewährung
die Strafe habe ich in Bayern abgesessen
und bin nach NRW verzogen und die Führungszeugnis habe ich vom NRW aus Beantragt und normalerweise müsste was in mein Polizeilichem Führungszeugnis drin stehen hat man mir gesagt.
4 Antworten
Es gibt kein "NRW, Bayern, oder Hessen Führungszeugnis" sondern nur das Polizeiliche Führungszeugnis.
Selbst ein Umzug, oder Antrag in einem anderen Bundesland hat damit 0 zu tun.
Und warum sie nicht gelistet sind, wurde Dir bereits von Answer1234567 beantwortet.
Deine Kariere steht im Bundeszentralregister. Umzug in ein neues Bundesland hilft nichts.
meine Bewährungshelferin hat mir gesagt, dass normalerweise meine Eintragung im Führungszeugnis drin stehen müsste, aber sie sagte es ist deshalb nichts eingetragen worden da ich sie vom NRW aus beantragt habe als in Bayern
Sozialstunden und Jugendarrest (Dauerarrest) stehen grundsätzlich nicht im Führungszeugnis.
Jugendstrafe (Jugendhaft) von nicht mehr als zwei Jahren ebenfalls nicht, wenn diese zur Bewährung ausgesetzt ist (§ 32 Abs. 2 Nr. 3 BZRG).
Ansonsten wäre die Eintragung über eine Jugendstrafe von 9 Monaten nach drei Jahren nicht mehr ins Führungszeugnis aufzunehmen, sofern zu diesem Zeitpunkt keine anderen Verurteilungen (mehr) ins Führungszeugnis aufzunehmen ist (§ 34 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c BZRG).
Eine Unterbringung gemäß § 63 StGB ist ebenfalls nicht in das Führungszeugnis aufzunehmen (§ 32 Abs. 2 Nr. 11 BZRG).
Zu der aktuell laufenden Bewährungssache fehlen uns die Details.
Also üblich ist das Nicht. Es sind wohl 2 Jugendstrafen . Vergess nicht Du bist seit den 11.11. 20 auf Bewährung. Alles andere sollte Dir Dein Bewährungshelfer beantworten. Nutze aber auch Beratungs-angebote .
,, Ich bin üblicherweise... " Also jede/r macht mal Blödsinn in seiner Jugend. Mache Dir jetzt keinen Kopp. Frage am Montag mal vor Ort z.b. Lebensberatung, Pro Familie sonst im neuen Jahr.
Warum nicht üblich?