Darf mein Vermieter das?

9 Antworten

Wer muss die Raucherwohnung renovieren?

Wenn ein starker Raucher auszieht, hinterlässt er oft Spuren in der Wohnung. Vermieter können dafür aber nur in bestimmten Fällen Schadensersatz vom Mieter fordern: Wenn durch das exzessive Rauchen eine Substanzbeschädigung der Wohnung eingetreten ist, sodass sich die vergilbten Wände und der Zigarettengeruch durch bloßes Streichen und Tapezieren nicht beseitigen lassen (BGH, Az.: VIII ZR 37/07). Möglich ist eine Schadensersatzforderung auch, wenn der Mieter ein vertraglich vereinbartes Rauchverbot verletzt. Beides ist aber selten der Fall.

Abgesehen davon ist der Mieter nur nach den allgemeinen Regeln verpflichtet, Schönheitsreparaturen durchzuführen. Das heißt: Nur, wenn die Wohnung bereits zu Mietvertragsbeginn in einem renovierten Zustand war (BGH, Az.: VII ZR 185/14 u.a.) und er durch eine gültige Renovierungsklausel im Mietvertrag dazu verpflichtet ist. Wer also ohnehin in der Streich- und Tapezierpflicht ist, muss auch die nikotingelben Wände der Raucherwohnung überstreichen. (BGH, Az.: VIII ZR 124/05).

Rauchen in der Wohnung: Was darf der Vermieter verbieten?

Dein paar Mal Gerauche wird wohl kaum bleibende Spuren hinterlassen haben, die durch eine Renovierung nicht zu beseitigen wären ...


yusuf36244 
Beitragsersteller
 18.12.2021, 17:35

Hab da ca 2 Jahre gewohnt. Und vielleicht 1-2 mal Pfeife geraucht im Monat und 1 Packung Kippen in 3 Monaten. Also eigentlich riecht man nicht viel.

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Kein Vermieter darf dir das Rauchen in der Wohnung verbieten. Das wäre diskriminierent.

Stand auch nicht im Vertrag, sagst du?


LePetitGateau  18.12.2021, 17:28

Text lesen, es geht nicht um ein erteiltes Rauchverbot ;)

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yusuf36244 
Beitragsersteller
 18.12.2021, 17:28

Ja richtig ich sagte ihm damals auch, dass ich zwischendurch mal eine Rauche, wo er aber nie ein Problem drin gesehen hat,

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LePetitGateau  18.12.2021, 17:30
@yusuf36244

Ich glaub du hast sein Problem nicht verstanden.

Er hat dir das Rauchen nicht verboten. Er hat dir aber klar gemacht, dass deine Wohnung nach Auszug logischerweise nicht mehr verraucht riechen darf - sonst zahlst du für den Schaden

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yusuf36244 
Beitragsersteller
 18.12.2021, 17:31
@LePetitGateau

Warum es gab kein Rauchverbot von daher muss der Vermieter doch damit rechnen?

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LePetitGateau  18.12.2021, 17:32
@yusuf36244

Du hast die Wohnung SO zu übergeben, wie du sie bekommen hast.

Gestanksfrei.

Das ist eine Pflicht aus deinem Mietvertrag.

Nach deiner Logik heißt es "Er wusste doch dass ich einen Hund habe, wieso soll ich jetzt für zerbissene Wände zahlen"?

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yusuf36244 
Beitragsersteller
 18.12.2021, 17:33
@LePetitGateau

Hä zerbissene Wände ist Sachbeschädigung? Nur weil es in einer Wohnung bisschen riecht ist doch keine Sachbeschädigung.

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Ein Rauchverbot in der Wohnung muss explizit im Mietvertrag stehen.

Wenn aber sehr stark geraucht wird, so dass es durch "Schönheitsreparaturen" bei Auszug nicht mehr beseitigt werden kann, dann kann der Vermieter Schadensersatz geltend machen und die Kaution einbehalten.

Ist das Rauchen nicht mietvertraglich ausgeschlossen, ist es zulässig, gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch. Klar ist, dass feine Nasen auch bei rel. niedrigem Rauchpegel den Rauch riechen. Jedoch ist nur bei exessivem Rauchen und daraus resultierender relativer Beeinträchtigung der Substanz möglich, Schadenersatz zu fordern. Keinesfalls ist /wäre in deinem Fall eine Schmälerung der Kautionsrückzahlung zulässig bzw. rechtens, zumal nur unstrittige Forderungen aufgerechnet werden dürfen.

Nein, er darf das Rauchen gar nicht verbieten.

Rauchen ist ein Menschenrecht.