Kunde hat Dienstleistung im Voraus bezahlt. Will mein Gewerbe abmelden, kann ich das Geld für die Dienstleistung zurückzahlen?

5 Antworten

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Das geht nur in Absprache mit einer Stornierung durch den Kunden sowie entsprechender Gutschrift. Allerdings - aufgrund der geleisteten Anzahlung liegt hier ein gültiger Vertrag vor, den du einseitig gar nicht zurückgeben kannst, ohne dich ggfs. schdenersatzpflichtig zu machen. Da hier verschiedene Rechtsfragen zusammenkommen, solltest du dir das gut überlegen, und ggfs. anwaltlichen Rat einholen. Denn wenn du dich nicht auf Unmöglichkeit der Erfüllung berufen kannst (§ 275 BGB), was bei einer Gewerbeabmeldung eher unwahrscheinlich wäre, da du dann die Unmöglichkeit selbst herbeigeführt hättest, wird es ein teures Vergnügen. Sollte die Abmeldung bereits zum Zeitpunkt der Auftragsannahme durch dich im Raum gestanden haben, läge ggfs. sogar Anfangsverdacht auf Betrug vor.

Pauschal kann man das hier nicht sagen. Kommt drauf an wie euer Vertrag aussieht.

Bin aber nicht mehr in der Lage, diese Produkte fertigzustellen.

Warum bist du dazu nicht mehr in der Lage? Keine Lust mehr oder keine Zeit? Objektiv unmöglich?

Je nach Situation bist du verpflichtet deine Seite des Vertrags einzuhalten.
Du könntest probieren mit dem Kunden zu sprechen und eine Lösung zu finden.


Anna27000 
Beitragsersteller
 09.05.2022, 23:28

Gesundheitliche Probleme sind die Gründe.

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Das kannst du mit Sicherheit bei einem Telefonat/per Mail klären.

Wenn du die Produkte nicht fertigstellen kannst, dann wird dein Kunde nicht darauf beharren, dass er die Produkte bekommt. Wie auch? Das Geld zurückzahlen scheint mir hier auch die beste Lösung zu sein.


Orothred23  09.05.2022, 14:34
Wenn du die Produkte nicht fertigstellen kannst, dann wird dein Kunde nicht darauf beharren, dass er die Produkte bekommt. Wie auch?

Indem er auf Erfüllung des geschlossenen Kaufvertrags klagt....im schlimmsten Fall...

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FordPrefect  09.05.2022, 14:39
Das kannst du mit Sicherheit bei einem Telefonat/per Mail klären.

Das bleibt zu hoffen.

Wenn du die Produkte nicht fertigstellen kannst, dann wird dein Kunde nicht darauf beharren, dass er die Produkte bekommt.

Oder eben schon - und zwar völlig zurecht.

Wie auch?

Auf dem Klageweg. Pacta sunt servanda.

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So wie ich es verstehe habt ihr einen gültigen Vertrag und Du schuldest die Lieferung der Dienstleistung.

Also wäre das nachkommen Deiner Lieferverpflichtung eine Möglichkeit.

Die andere wäre es Vertragsbrüchig zu werden. Mit allen sich daraus ergebenen Folgen.

Ruf ihn an und besprich die Situation .