Bußgeld verfahren ohne Ankündigung?
Hätte bezüglich der Bußgeld Regelung in Schulen in NRW eine Frage (fals es nicht bei jeder Schule anders sein sollte).
Meine Freundin hat eine Bußgeld Bescheid bekommen das ihre Eltern zur Schule kommen müssen wegen eines fehltages der wohl am letzten Tag vor den Ferien war und die Eltern müssen wohl einen sinnvolle Rechtfertigung für den Tag haben sonst wird der Bescheid ans Schulamt weitergeleitet.
Doch was ich nicht verstehe ist:
- Sie hatte vor kurzem Elternsprechtag und dort wurde den Eltern weder was von einem fehltag der unentschuldigt sein soll erwähnt genauso auch nichts von einem Bußgeld Bescheid der abgeschickt wird.
- Hat die Schule bzw. Der Klassenlehrer nicht die Pflicht die Eltern bevor so ein Bescheid abgesendet wird zu benachrichtigen.
- darf eine Schule wegen eines fehltages ein Bußgeld Bescheid absenden ?
4 Antworten
Zu 2.
Eine solche Pflicht gibt es nicht.
Zu 3.
Gerade an den letzten Tagen vor den Ferien sind die Schulen angehalten solchen Fehltagen nachzugehen, da es Eltern gibt, die diesen Tag nützen um günstig einen Tag früherin den Urlaub zu fliegen.
Beim Elternsprechtag gehts um die Noten und nicht um die Verwaltung.
Und nein, so ein Bescheid muss nicht vorgewarnt werden. Zumal die Schülerin sich schon im klaren hätte sein sollten dass sie einen unentschuldigten Tag hat.
rechtfertigung geht nur
a) der schüler hat das "einfach so" gemacht ohne dass die eltern was wussten ....
b) dem schüler gings nicht gut und er war daheim. die eltern waren erst nachmittags da und konnten dann keinen mehr erreichen.
Zu 1.) und 2.) folgendes:
Darf die Polizei dir einen Bußgeldbescheid schicken, wenn du geblitzt wurdest, ohne, dass sie es dir vorher sagen?
Die Antwort lautet: Ja, natürlich!
Nicht anders ist das bei der Schule.
Zu 3.):
Die Schule darf dies nicht, zuständig ist die Schulaufsichtsbehörde. Ob bei einem Fehltag bereits eine Ordnungswidrigkeit vorliegt kann ich dir nicht sagen.
Rechtsgrundlage sind §§ 41 und 216 des Schulgesetzes NRW.