Ich habe jemand 80.000€ geliehen ohne einen Vertrag, ich wurde über das Ohr gehauen!kann ich eine Anzeige machen?
Ich habe einem guten Freund 80.000€ gegeben immer kleine Beträge und paar mal grössere ohne einen Beweis.
kann ich ihn anzeigen?
7 Antworten
Jetzt mal abgesehen von der Tatsache, dass es nicht glaubwürdig klingt, wenn du einer Person über einen längeren Zeitraum immer wieder ziemlich viel Geld abgibst aber nie etwas zurück bekommst.
Anzeige machen kann man immer, die Frage ist, ob tatsächlich eine strafbare Handlung zugrunde liegt.
Also, wieso wurdest du über das Ohr gehauen? Hast du mal eine Liste gemacht, die Forderungen zusammengestellt und ihn dann aufgefordert dies zu bezahlen? Hast du ihm eine Frist gesetzt und er hat geantwortet dass er gar nicht vor hat das Geld zurückzuzahlen. Hatte er eigentlich überhaupt vor das Geld wieder zurückzugeben oder ist er unverschuldet in eine Situation geraten in der er das Geld nicht zurückzahlen kann? Wenn nein, wo ist dann die strafbare Handlung, die für eine Anzeige notwendig ist.
Wie wäre es bei der Summe mit einer anwaltlichen Beratung?
Solange du keine nähere Beschreibung lieferst, gehe ich bei deiner Frage eher davon aus, dass es eben nicht so ist. Die Fragen dazu hast du ja gesehen.
Nur, wenn er vorn Anfang an nicht die Absicht hatte, dir das Geld zurückzuzahlen. Das wird schwer zu beweisen. Und ohne das gibt es keine Straftat, nur eine zivilrechtliche Forderung, die du auf dem ordentlichen Rechtsweg eintreiben kannst.
Nein. Das ist eine zivilrechtliche Sache und hat nix mit Strafrecht zu tun. Wirst du versuchen müssen über ein Mahnverfahren zurückzuholen.
Eine Strafanzeige kann immer jeder und jederzeit machen. Sie geht eben dann von der Polizei zur Staatsanwaltschaft. Die Frage ist nur, ob dies dann erfolgreich sein wird.
Auf Basis von was soll die Polizei denn hier aufnehmen? Für offene Geldforderung gibt es nix im Stgb. Einen Tatbestand muss die Polizei schon finden
Er sagt, ja selbst da er übers Ohr gehauen wurde. Eventuell Unterschlagung, Diebstahl und so weiter. Irgendein Nachweis muss schon vorhanden sein und wenn es der Kontoauszug ist, auf dem ersichtlich ist, dass er die 80.000,- € abgehoben hat.
Diebstahl an etwas, was der Geschädigte dem Täter freiwillig ausgehändigt hat? Klingt interessant!
Wenn er aber versichert hat, dass er es zurückzahlen wird. So gut kenne ich mich auch nicht aus, aber ein Sachverhalt wird sicherlich der passende sein.
aber ein Sachverhalt wird sicherlich der passende sein.
Nein, weder Unterschlagung noch Diebstahl sind da passend.
Auf Basis von was soll die Polizei denn hier aufnehmen?
Sie könnten mit § 263 StGB beginnen... Die endgültige Prüfung, ob ein Betrug gegeben ist, obliegt aber der StA.
Anzeigen kann man nur wenn Betrug vorliegt, das wäre eine Straftat.
Einen Kredit nicht zurückzahlen oder mit den Raten in Verzug kommen, ist keine Straftat.
Ein schriftlicher Vertrag ist keine Voraussetzung dafür dass ein Schuldverhältnis vorliegt, aber dein Problem wenn du das nicht beweisen kannst.
Üblicherweise reicht es schon wenn du die Überweisung nachweisen kannst und als Buchungstext Darlehen.
Ohne Laufzeit musst du dann natürlich erst mal eine Rückzahlungstermin bestimmen, und eine Frist setzen. Ohne Vertrag könnte die Gegenseite aber behaupten das sei auf 20 Jahre vereinbart gewesen.
Probleme könnt ihr beide bekommen, wenn es keine Überweisung gibt. Dann könnte das Finanzamt auf die Idee kommen, dass es Schwarzgeld war, oder eine steuerpflichtige Schenkung.
Hi, wenn jemand Schulden nicht zurückzahlt, ist das im Prinzip keine Straftat. Das wäre Zivilrecht. Allerdings wärst Du da in der Beweispflicht, dass Du das Geld verliehen hast.
Wenn jemand falschte Tatsachen vorspiegelt, um das Geld geliehen zu bekommen (ein Heiratsschwindler z.B.), wäre das aber Betrug.
dann steht aussage gegen aussage.. er kann ja behaupten du hast im das Geld geschenkt..
Wurde das geld wenigsten auf ein Konto überwiesen mit einem Betreff" Darlehn" .
Wenn Bar ganz schlecht karten.
Das ist doch Betrug.