Ist das urkunden fälschung?
Hi erstmal.
Ein Kumpel von mir ist halt noch 16 aver Raucher. Er hat bis jetzt immer Zigaretten von anderen bekommen. Jetzt will er sich die aber selber holen und ist aber halt noch nicht 18. Er kam jetzt auf die idee, an seinem Schülerausweis das Geburtsdatum zu ändern. Ich frage mich jetzt aber ob das nicht Urkunden Fälschung wäre. Könnt ihr mir helfen?
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht
Ja, da auch ein Schülerausweis ein Dokument bzw. eine Urkunde im Sinne des § 267 StGB ist, ist das ebenso Urkundenfälschung. Mit einem Schülerausweis wird wohl eh keiner Zigaretten verkaufen.
In § 267 StGB heißt es dazu:
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,
3. durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder
4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht.
(4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
Ja, wäre es.
Außerdem verkauft dir keiner Zigaretten, wenn du einen Schülerausweis vorlegst. Die sind ja nicht dumm.