Hätte bezüglich der Bußgeld Regelung in Schulen in NRW eine Frage (fals es nicht bei jeder Schule anders sein sollte).
Meine Freundin hat eine Bußgeld Bescheid bekommen das ihre Eltern zur Schule kommen müssen wegen eines fehltages der wohl am letzten Tag vor den Ferien war und die Eltern müssen wohl einen sinnvolle Rechtfertigung für den Tag haben sonst wird der Bescheid ans Schulamt weitergeleitet.

Doch was ich nicht verstehe ist:

  1. Sie hatte vor kurzem Elternsprechtag und dort wurde den Eltern weder was von einem fehltag der unentschuldigt sein soll erwähnt genauso auch nichts von einem Bußgeld Bescheid der abgeschickt wird.
  2. Hat die Schule bzw. Der Klassenlehrer nicht die Pflicht die Eltern bevor so ein Bescheid abgesendet wird zu benachrichtigen.
  3. darf eine Schule wegen eines fehltages ein Bußgeld Bescheid absenden ?