Wieso verstößt das Gefängnis/Freiheitsstrafe nicht gegen die Menschenrechte?

17 Antworten

Weil das Grundgesetz (GG) unter bestimmten Umständen selber eine Freiheitseinschränkung ermöglicht. Die Freiheit der Person kann aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden (Artikel 2 Absatz 2 GG). Der Artikel 104 GG besagt, dass die Freiheit der Person nur aufgrund eines Gesetzes und nur in der darin beschriebenen Form eingeschränkt werden darf. Desweiteren enthält Artikel 104 GG ein Verbot seelischer oder körperlicher Misshandlung von Gefangenen. Die Menschenwürde (Artikel 1 GG), muss selbstverständlich auch in Haftanstalten gewahrt werden, jedoch darf die Freiheit eben eingeschränkt werden. Gegen die Würde des Menschen wäre es, Inhaftierten nicht's zu Essen zu geben, menschenunwürdige Haftbedingungen zu schaffen, Körperhygiene zu verbieten und ähnliches.

Mfg

In meinen Augen verstößt es in der Form, in der es vor allem in konservativen Rechtssystemen durchgeführt wird, gegen mein Verständnis von Menschlichkeit. Ich denke, dass die Mehrheit der Menschheit in einigen Jahrzehnten auch darauf zurückblicken wird wie auf diverse Vergeltungsmethoden aus der Vergangenheit. V.a. wenn man bedenkt, dass die Freiheitsstrafe universal auf die verschiedensten Delikte angewendet wird, ungeachtet dessen, ob die Person wirklich eine Gefahr für das Leben anderer darstellt.


Guardianangel  08.05.2022, 18:28
V.a. wenn man bedenkt, dass die Freiheitsstrafe universal auf die verschiedensten Delikte angewendet wird, ungeachtet dessen, ob die Person wirklich eine Gefahr für das Leben anderer darstellt.

Das stimmt nicht. Es gibt auch andere Strafen. Sozialstunden, Opferausgleich. Geldstrafen.

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Picea007xyz  08.05.2022, 18:02

sehe ich nicht so. und viele leben von frauen hätten gerettet werden können wenn zB Ted Bundy früher und für immer im knast gewesen wäre.

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Die Grundrechte stehen über den Gesetzen, die die Grundrechte einschränken. Das StGB ist somit nach den Regeln der GG geschaffen worden und Einsperren abgesegnet.

Die Strafe ist ja gerade der Entzug der Freiheit. Ist Sinn und Zweck dazu.

In der DDR gab es mal sowas wie Verlust der Menschenrechte oder nur teilweise. In der BRD ist es so:

Unter Grundrechtsverwirkung versteht man in Deutschland den Verlust einzelner Grundrechte in einem bestimmten Verfahren gemäß Art. 18Grundgesetz (GG). In der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht noch nie die Grundrechtsverwirkung ausgesprochen, obwohl solche Anträge gestellt wurden.

doch verstößt es .... damit sieht man wie wenig Menschenrechte zählen