Muss die Verhandlungsbasis eingehalten werden?
Wenn z. B. bei Ebay Kleinanzeigen ein Verkäufer für ein Gut 40 € VB verlangt und genau 40 € haben will?
11 Antworten
Nein, er MUSS nicht runter gegen - VB kann ja auch 45€ sein
es gibt nur Festpreis Optionen bzw. VHB. Das lasse ich dann frei. Das wäre dann eher VHS, also Verhandlungssache.
Genau - es gibt dann nicht 2 übereinstimmende Willenserklärungen, wenn Preisvorstellungen auseinander gehen
Wenn Du ihm unverschämte 4,- Euro anbietest, darf er daraufhin auch 60 Euro verlangen. Solange Ihr da nicht übereinkommt, ist alles frei aushandelbar. Und Niemand ist verpflichtet, mit Dir einen Kaufvertrag einzugehen.
Niemand muss dir irgendwas zu irgendeinem Preis verkaufen. Er kann auch sagen, dass er jetzt plötzlich 400 Euro dafür will oder gar nicht mehr verkaufen.
Das ist lediglich eine Kleinanzeige, nicht mehr und nicht weniger.
Er verkauft ja erstmal nicht. Er gibt lediglich eine Anzeige auf, in der er kund tut, dass er verkaufen möchte.
Er stellt etwas rein mit der Absicht es an jemanden zu verkaufen. Dazu hat er die Anzeige überhaupt erstellt.
Gegenteil wäre Festpreis.
Ja: man sollte schon verhandeln dürfen.
Sonst stünde doch nicht VB Verhandlungsbasis dort.
Jemand der etwas verkauft sollte sich aber an seinen Angaben halten.