Hallo,
ich musste vor einiger Zeit die Dienstleistung eines Gas- Wasserinstallateurs in Anspruch nehmen und für diese Arbeit haben wir heute die Rechnung erhalten. Da es um eine Reparatur an der Wohnung ging, möchte ich diese Rechnung an den Vermieter weiterleiten, damit der diese für uns begleichen kann (500€).
Auf der Rechnung steht "Zahlung sofort nach Rechnungserhalt"
Aber ich bin mir sicher, dass es gesetzliche Fristen gibt, die ich einhalten darf.
Bezahlen könnte ich ihn zwar, aber ich will erst versuchen dem Vermieter die Kosten aufzutragen. Dafür benötige ich ein wenig Zeit, denn die Rechnung samt anschreiben will ich per Post mit der Bitte sich bis zum Xten schriftlich zurück zumelden erstmal an den Vermieter schicken, wenn der sich weigert erstmal als Auftraggeber die Rechnung selbst zahlen und dann ggf. die Sache an einen Anwalt weiterleiten.
Ich habe vom §286 BGB gelesen und bin über rechereche auch auf die "Modernisierung des Schuldrechts" vom Jan 2002 aufmerksam geworden, aber ich kann die Gesetzestexte nicht verstehen. Das ist alles so interpretationswürdig und unverständlich, dass ich da bitte einmal Hilfe brauche von jemanden, der sich mit sowas auskennt.
Bei gutefrage.net gibt es solche Fragen schon, aber in anderen Zusammenhängen. So zum Beispiel behauptet der eine "7 Tage haste Zeit", der andere "8 Tage sind kein Thema" so auch 2 Wochen oder 30 Tage.
Was ist denn jetzt in meinem Fall richtig?