Zeit bis zur Zahlung nach erhalt einer Rechnung

Hallo,

ich musste vor einiger Zeit die Dienstleistung eines Gas- Wasserinstallateurs in Anspruch nehmen und für diese Arbeit haben wir heute die Rechnung erhalten. Da es um eine Reparatur an der Wohnung ging, möchte ich diese Rechnung an den Vermieter weiterleiten, damit der diese für uns begleichen kann (500€).

Auf der Rechnung steht "Zahlung sofort nach Rechnungserhalt"

Aber ich bin mir sicher, dass es gesetzliche Fristen gibt, die ich einhalten darf.

Bezahlen könnte ich ihn zwar, aber ich will erst versuchen dem Vermieter die Kosten aufzutragen. Dafür benötige ich ein wenig Zeit, denn die Rechnung samt anschreiben will ich per Post mit der Bitte sich bis zum Xten schriftlich zurück zumelden erstmal an den Vermieter schicken, wenn der sich weigert erstmal als Auftraggeber die Rechnung selbst zahlen und dann ggf. die Sache an einen Anwalt weiterleiten.

Ich habe vom §286 BGB gelesen und bin über rechereche auch auf die "Modernisierung des Schuldrechts" vom Jan 2002 aufmerksam geworden, aber ich kann die Gesetzestexte nicht verstehen. Das ist alles so interpretationswürdig und unverständlich, dass ich da bitte einmal Hilfe brauche von jemanden, der sich mit sowas auskennt.

Bei gutefrage.net gibt es solche Fragen schon, aber in anderen Zusammenhängen. So zum Beispiel behauptet der eine "7 Tage haste Zeit", der andere "8 Tage sind kein Thema" so auch 2 Wochen oder 30 Tage.

Was ist denn jetzt in meinem Fall richtig?

Rechnung, Recht, Anwalt, Gesetz, BGB, Bürgerliches Gesetzbuch
Polizei mit Spiegelreflexkamera von Brücke? Was wird kontrolliert?

Hallo zusammen,

(Zur Frage an der nächsten Fett gedruckten Stelle)

wer die A8 Stuttgart Richtung Karlsruhe kennt, kennt sicherlich die Berg-Tal fahrt hinter der Raststätte runter und dann den strammen Berg wieder auf.

Da bin ich heute entlang mit dem LKW (40t) und auf der Steige (Richtung Karlsruhe, nach der Raststätte) bergauf standen 2 Personen auf der Autobahnbrücke. Kein Fahrzeug, die Personen konnte ich wegen der entgegen strahlenden Sonne nicht eindeutig erkennen.

An einer Stelle wird es von 2 Spuren auf 3 Spuren verbreitert und da ist der Vordermann zum Überholen dann ausgeschert. Ich hinterher. Als mir dann die 2 Leute auf der Brücke aufgefallen sind. Die haben die Kamera auf die Autobahn gerichtet, leider konnte ich nicht eindeutig erkennen, ob ich abgelichtet wurde.

Jedenfalls wurde eindeutig eine nicht auf einem Stativ stehende Spiegelreflexkamera verwendet.

Ich bin mir nicht sicher, ob ich da einen Fehler gemacht habe und schon ausgeschert habe, obwohl eventuell noch Überholverbot war.

Ich hab mich im Tran vom Vordermann der vor mir zum Überholen angesetzt hat irritieren lassen und bin blind mit rausgezogen.

Jetzt meine Frage:

Wenn das wirklich die Polizei gewesen sein sollte, fotografieren die Überholverbotsmissachtungen? Ich bin bis jetzt jedenfalls immer davon ausgegangen, dass das gefilmt werden muss um die Beweislast zu erfüllen, dass der Fahrer nicht behaupten kann, es habe der Verkehrsfluss so erfordert.

So zum Beispiel: Am Fahrzeug vor mir konnte ich beobachten, dass am Silozug ein Eimer mit einem Kantholz drin (Haben die schonmal als Tropfenfänger) fast gelöst hat und um nicht über umher liegene Gegenstände zu fahren bin ich zu meiner eigenen Sicherheit auf die mittlere Spur gewechselt.

Ich kenne es nur mit Fotografieren, wenn die kontrollieren wollen, dass der Fahrer sich nicht die Fußnägel schneidet, am Handy spielt, nicht angeschnallt ist, oder sich nen Film am Notebook ansieht, dass die das Fotografieren, wenig später Kollegen mitm PKW am Fahrbahnrand stehen und den Fahrer dann rausziehen und adas Ahnden. Damit der Fahrer nicht behaupten kann, er sei die ganze Zeit angeschnallt gewesen, reicht dann das Foto als Beweisstück.

Aber um Überholverbot zu kontrollieren einfach nen Foto knipsen? Aus der Distanz? Das ist doch fast unmöglich, zumal ich mich bewege, die meine Person ablichten müssen und gleichzeitig auch das Kennzeichen haben müssen.

Wie ist das jetzt?

Danke für die Antworten! Belehrungen könnt ihr euch sparen. Die werde ich dann ggf. in ein paar Wochen mit Punkte- und Gußgeldbescheid ganz Hoheitlich vom Amt erhalten :P

Polizei, Gesetz, Autobahn, LKW, Überholverbot
KFZ nach Vandalismus mit Kamera überwachen?

Hallo zusammen,

der PKW von meiner Mutter ist nun zum 7ten Mal Opfer von Vandalismus geworden. Es wurde bereits eine Anzeige bei der Polizei erstattet. Das war, nachdem das Fahrzeug das zweite mal beschädigt wurde.

Nun hat sie Post bekommen, dass das Verfahren eingestellt wird, weil kein Täter ermittelt werden kann.

Das Fahrzeug wird am Fahrbahnrand auf der Strasse vor ihrer Wohnung abgestellt und irgendjemand geht ständig her und verbiegt die Scheibenwischerstangen an der Scheibe. Die Reparatur kostet jedes mal um die 40€.

Einen Täter zu nennen ist schwierig. Es besteht zwar ein Verdacht, aber das bringt auch nichts.

Ich würde meiner Mutter gerne helfen, indem ich ihr Fahrzeug per Videoüberwachung überwachen lasse und wollte mich daher über die Möglichkeiten informieren.

Denn ich glaube man darf ja nicht einfach den Bürgersteig abfilmen.

Kleine Überwachungskameras die vom Fenster auf das Fahrzeug gerichtet werden halte ich für möglich, aber da meine Mutter im 2. Stock unterm Dach wohnt, wird da wohl keine klare Aufnahme möglich sein, mit der man eindeutig eine Person identifizieren kann.

Als andere Mögllichkeit stelle ich mir eine Kamera im Fahrzeuginneren vor, die dann auf die Scheiben gerichtet ist. Bei dieser Möglichkeit kann man zumindest das Abfilmen vom Bordstein verhindern, aber es müsste eine Akku-betriebene Überwachungskamera sein, mit Festplatte die die Bilder aufzeichnet.

Ich brauche da auch kein 24h Video. Es reicht völlig, wenn die Kamera alle 10-15 Sekunden ein Bild macht.

Leider kenne ich mich da nicht aus und hoffe, dass mir jemand von euch weiterhelfen kann.

Vielen Dank

videoueberwachung, kriminell, PKW, Sachbeschädigung, Überwachung, Vandalismus
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