Mein Maller hat die Fassade angestrichen und nach VOB alle Fenster die kleiner 2,5 m² sind übermessen. Jetzt will er aber zusätzlich die Fensterleibungen für die übermessenen Fesnter berechnen obwohl diese in der selben Art (identisch) gestrichen wurden. Also für die Fenster über 2,5 m² kann ich das akzeptieren aber für die anderen Fesnter wäre es eine Doppelberechnung für die selbe Leistung, oder sehe ich das falsch ???