Hallo, ich als Kleinunternehmer möchte eine Rechnung erstellen und dem Kunden 10% Rabatt auf diese Rechnung erteilen. Somit verringert sich ja nun rechnerisch der Nettowert und der Bruttowert. Meine Frage ist nun, ob diese 10% Rabatt in irgendeiner Form steuerlich weitergegeben wird oder nicht. Bei der USt.-Voranmeldung gibt man ja den Nettobetrag an. Ist es da nun wichtig, dass der Preis ohne Rabatt höher gewesen wäre ?
Also, gebe ich bei der Steuer weiterhin einfach die Netto- und Steuerbeträge wie gewohnt an, oder muss der gewährte Rabatt extra aufgeführt werden?