Forderung vom Anwalt für Rechnung aus 2016,geht das?

Hallo,

Ich habe vor ein paar Wochen ein Schreiben vom Anwalt bekommen. Darin geht es um einen Vertrag den ich seit 2016 gekündigt habe und auch nicht mehr zahle.

Ich soll eine noch offene Rechnung zahlen, die Mahnung dazu ist auf September 2019 datiert. Eine Rechnung über die angeblichen Schulden als solches habe ich nicht, nur die Kostenaufstellung des Anwalts.

Ich habe dem Anwalt bereits geschrieben das die Forderung verjährt ist, allerdings möchte er jetzt einen kündigungsnachweis sehen.

Nach einer ziemlich miesen Trennung, bei der einfach das Schloss ausgetauscht wurde und ich meine gesamten Sachen per Klage zurück holen musste, kann ich mir nur denken wo dieser Kündigungsnachweis sein könnte... 😫

Die Firma hat sich aber seit 2016 nicht bei mir gemeldet. Ich bin zwar weg gezogen, meine Handynummer und Email waren aber immernoch dieselbe und der Firma auch bekannt.

Auch die Mahnung ist ja erst 2019 geschrieben worden und direkt ohne 2. Oder 3. Mahnung wurde der Anwalt eingeschaltet.

Die Rechnung selbst beläuft sich gerade mal auf knapp 30€, der Anwalt ist allerdings mit 70€ dann doch etwas teuer. Meine größere Sorge ist jetzt allerdings das der Anwalt sich einen Spaß erlaubt und die gesamten letzten Jahre auch noch berechnet.

Kann die Firma also einfach sagen der Vertrag war nie gekündigt obwohl seit 2016 nicht mehr gezahlt wurde?

Kündigung, Rechnung, Recht, Anwalt, Vertrag, Mahnung, Verjährung
Fahrradmechaniker verweigert Herausgabe von Rechnungsbeleg! - Was tun?

Hallo! Grundsätzlich bin ich natürlich sehr froh, dass es in unserer Großstadt überhaupt noch Fahrrad- Shops gibt, in denen die Fahrradmechaniker so freundlich sind, und sich der Reparaturen auch meiner Fahrräder (zumindest meistens) annehmen! - Denn selbst in unserer Großstadt (!) gibt es so etwas kaum noch!

Da war ich froh, dass kürzlich da ein Meister einen sehr kleinen Laden in 3 km Entfernung von mir eröffnet hat, der auch Fahrräder repariert! - Ein altes Fahrrad - von mir kürzlich gebraucht erworben -  hatte vor kurzem einen Tretlagerschaden. - Von einem auf den anderen Tag war das Bike von ihm repariert! - Ich war froh. - Auch wenn die Kosten für die Reparatur  immerhin die "Kleinigkeit" von 50,- Euro betrugen ... 

Nun ist es aber so, dass der VORBESITZER des Bikes den Tretlagerschaden noch bezahlen wollte: er verlangt daher (verstädnlicherweise) von mir eine RECHNUNG!

  • Doch der MECHANIKER weigert sich beharrlich! - Er sagt, er gibt nie eine RECHNUNG, sondern immer nur einen (Sehr simplen!) Kassenbeleg (auf dem aber absolut KEINE Positionen, noch nicht mal der Name des Ladens oder eine Telefonnummer zu sehen sind!) . - Dieser reicht aber nicht als "BELEG! - Denn einen solchen will der Vorbesitzer/ "Kostenträger" natürlich sehen! (er wohnt in anderer Stadt).

Doch meine ich, dass der MECHANIKER sogar dazu VERPFLICHTET ist, auf Wunsch mir einen vernünftigen Kassen- BELEG auszuhändigen, aus dem die Leistung ersichtlich ist !?

Aber er weigert sich ...

So habe ich mit diesem simplen "Kassenbon" vorlieb nehmen müssen; die 50,- Euro musste ich natürlich trotzdem bezahlen.

Jetzt will der Vorbesitzer des Bikes natürlich nicht bezahlen, weil er keinen stichhaltigen "Beweis" hat (mit diesem simplen "Kasenbon" hätte ich theoretisch in jedem x- beliebigen Shop etwas kaufen können!)...

Jetzt fühle ich mich sehr verar .....

Bisher habe ich überall immer eine RECHNUNG auf Wunsch bekommen! - Schon alleine wegen der GARANTIEANSPRÜCHE!

Doch der Mann weigert sich! (WARUM er das (nicht) tut, weiß ich nicht! (die Reparatur selbst scheint nämlich in Ordnung zu sein!).

Was  kann ich jetzt TUN?!  - Soll ich mich bei der Handwerkskammer beschweren?! Soll ich mit einem Rechtsanwalt drohen?! (es sind immerhin 50,- €!).

Was soll/ Kann  ich jetzt TUN?! 

Und daher meine ich

Fahrrad, Rechnung, Handwerk, Recht, Reparatur, Mechaniker, Beleg

Meistgelesene Beiträge zum Thema Rechnung