Welche Zeiten als Selbständiger in Rechnung stellen?
Was darf man als Selbständiger (nicht) seinem Auftraggeber in Rechnung stellen? Es interessieren mich folgende Punkte:
- Orga am Anfang - Sicherheitsvorschriften und Regeln des Unternehmens kennenlernen, Ausweis bekommen usw.
- PC-Einrichtung - Der Kunde verlangt (aus Sicherheitsgründen) Benutzung seines PCs auf dem nichts vorinstalliert ist und ich brauche ganz viele Programme, um meine Arbeit zu tun
- Einarbeitung in Kundensoftware - Der Kunde hat Spezialsoftware in der ich mich einarbeiten soll, um den Auftrag erfüllen zu können. Nur unternehmensintern, kein Externer könnte sofort etwas damit anfangen, egal wie viel Erfahrung er mitbringt
- Teilnahme an Meetings - Der Kunde wünscht sich Teilnahme an Statusmeetings (alle 3 Wochen)
Alle vier Punkte (und sicherlich noch andere) lassen sich nicht eindeutig auf einen Punkt des Auftrags zuweisen, dennoch werden sie einiges an Zeit in Anspruch nehmen. Was davon kann man dem Kunden in Rehnung stellen und was nicht?
Es handelt sich um ein Dienstvertrag. Als Auftrag nehmen wir an, ich soll mit mehreren Programmen an PC komplizierte Berechnungen machen und das eine Programm ist kundenspezifisch. Das entspricht zwar nicht dem konkreten Auftrag, ist aber das einfachste Beispiel, mit dem ich das Problem wiedergeben kann.
2 Antworten
Bei der Beschreibung brauchst du gar keine Rechnung zu stellen, denn du bist hier m.E. eindeutig scheinselbstständig beschäftigt. Damit drohen dir und dem AG die rückwirkende Einstufung als sv-pflichtig Beschäftigter, mit allen damit verbundenen Kosten und Problemen.
- AG stellt HW bereit;
- AG gibt Einbindung in interne Abläufe vor (Meetings)
- eigener Dienstausweis
- vermutlich zudem Einhaltung der Dienstzeitenvorgabe des AG
Das ist als Freelancer mit den geforderten Vorgaben des AG m.E. rechtlich so nicht möglich. Wenn überhaupt, muss hier vorab ein Statusfeststellungsverfahren durch die DRV durchgeführt werden, oder aber der Vertrag sichert dich rechtlich gegenüber Rückforderungen des AG entsprechend ab.
Ich muss mich nicht an Zeitvorhaben halten (die AN glaube ich aber auch nicht) und die Meetings für mich sind nur alle 3 Wochen, was ich eigentlich in Ordnung finde um die Fortschritte zu berichten. Das mit der HW ist auch üblich so bei großen Konzernen... und Ausweis braucht jeder um reinzukommen, i.d.R. kriegt man als Externer einen unterschiedlichen. Dennoch, was kann der AG ggf. zurückfordern?
Das kommt auf den Vertrag an den ihr geschlossen habt. Je nach dem wie dieser aussieht kannst du selbst die Zeit aufm Klo in der du über den Auftrag nachdenkst in Rechnung stellen
Ja aber dennoch wissen wir hier ja nicht was in deinem Vertrag genau drin steht, also welche Leistungen bezahlt werden. Da müsstest du mal die aufgeführten Leistungen hier einstellen, dann kann man mehr dazu sagen
Das kann ich nicht machen, aber angenommen ich muss mit verschiedenen Programmen am PC komplizierte Berechnungen machen und das eine davon ist kundenspezifisch. Das würde ziemlich gut mein Problem wiedergeben.
Würde ich abrechnen. Wenn der Kunde Sonderwünsche hat und ich dafür extra Zeit aufwenden muss, da es nicht zum Standard gehört muss der Kunde auch zusätzliche Leistungen bezahlen.
Es ist ein Dienstvertrag, ich werde pro Stunde (für Erbringung bestimmter Leistungen) bezahlt.