Ich bin bei meinem Freund eingezogen. Muss nun er die Wohnungsgeberbescheinigung ausfüllen oder der Hauseigentümer? Wenn sie mein Freund ausfüllt, zähle ich ja dann als dessen Untermieter, oder? Was macht das für einen Unterschied?

In spätestens einem halben Jahr werde ich das Haus selbst kaufen. Muss dann wieder eine neue Bescheinigung eingereicht werden?