Treppenhausreinigung und weitere bestandteile?

Hallo ich wollte mal fragen wegen treppenhausreinigen. Im Mietvertrag steht drin das jede Etage sein Treppenhaus bis zum nächsten macht. Da ich im eg wohne soll ich bis Eingangstür und bis zum Keller Eingang sauber machen. Nun hat die Vermieterin ein zettel ausgehangen das wir alle die hier Wohnung bis zum ..... folgendes sauber machen. Komplette Treppenhaus. Keller, Hauseingangsbereich sowie Keller Eingangs Bereich sauber gemacht wird sowie Keller ausentreppe bereich . Die 1 und 2 Etage macht nie sauber und sieht dementsprechend auch aus. Jetzt stellt ich mir folgende frage.

Ist das EG echt rechtlich dazu verpflichtet den Kompletten Keller Waschräume und Keller Eingangs Bereich sauber zu machen? Die Keller Tür ist 10 Meter von Treppenhaus entfernt. Dazu muss man erst auch noch durch den Fahrradkeller durch um dort hinzukommen. Was ich komisch finde steht folgendes im Mietvertrag deswegen frag ich ob das wirklich rechtens ist was von ein Mieter verlangt wird.

"Die Reinigung von Gehweg, Abfallbehälter, Hof, Keller, Waschküche, Speicher, und der hierzu führenden Treppe und zugänge, der Vorflächen zwischen Bürgersteig (Hier wäre von der Haustür dahin c.a 50m dazu kommt dann, das dazwischen noch eine Wohnungseingang kommt.) und Haustüre sowie der Hauseinfahrt wechselt Wöchentlich unter den Hauspartein."

"DIE EG-Hauspartei hat den Hausflur bis zur Kellertür einmal Wöchentlich, im Bedarfsfall öfter, gründlich zu reinigen. Haus-, Hof- und Kellertüre sind monatlich einmal zu reinigen. Die Mieter haben die ui ihrem Geschoss führende Treppe (Mit Absatz) einmal wöchentlich gründlich zu reinigen, im Bedarfsfall öfter, Das Gangfenster monatlich.

Was meint ihr dazu ?

Recht, Mietrecht, Hausordnung
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.