Vor zwei Jahren behielt der Vermieter das Guthaben der Nebenkostenabrechnung und verwendete es als Kaution. Es ist sehr wichtig für mich zu wissen, ob ich einen Anspruch auf die Auszahlung des Nebenkostenguthabens habe. Soweit ich weiß verjährt der Anspruch nach 3 Jahren. Natürlich könnte man sagen, es wäre doch gut, wenn er das Geld für die noch offene Kaution nimmt. Ich muß aber wissen, ob es rechtlich eine Möglichkeit gibt, ihn zur Herausgabe des Guthabens zu bewegen.

Ich bitte um den Nachweis des Paragraphen im Mietrecht.