Hallo, wir haben bei unserem Auszug einen Wohnungsschlüssel verloren und unser Vermieter hat die 14 Jahre alte Schließanlage ausgetauscht. Ebenfalls wurde ein beschädigtes Waschbecken getauscht. Unsere Haftpflichtversicherung hat den Zeitwert der Objekte bezahlt und uns versichert, dass alle anderen Forderungen des Vermieters nicht rechtens sind. Ebenfalls sind diese der Meinung dass ein teurer Austausch der Schließanlage nicht notwendig gewesen wäre. (Natürlich ist der Vermieter nicht dieser Meinung.) Soweit zum Hintergrund, mich beschäftigt allerdings die Frage was mit der Mehrwertsteuer auf den Rechnungen ist. Da unser Vermieter keine Privatperson ist, kann er sich ja die Mehrwertsteuer zurück erstatten lassen und hätte dann unser Geld und das von der Mehrwertsteuer. Geht das überhaupt, oder habe ich da einen Denkfehler? Konnten wir dann die Mehrwertsteuer von der Rechnung abziehen?