Zum 01.12.2015 bin ich in eine Wohnung gezogen... Im Mietvertrag dazu steht folgender Wortlaut: "Eine Kündigung des Mietverhältnisses ist erstmals zum 30.09.2017 möglich" Nun hat es sich ergeben, dass ich in einigen hundert Kilometern Entfernung eine Arbeit zum 01.03.2016 beginnen kann (derzeit arbeitsuchend).

Kulanz des Vermieters ist nach persönlicher Vorsprache diesbebezüglich ausgeschlossen. Gibt es eine Möglichkeit vorzeitig aus dem Vetrag zu kommen?

LG