Sport-und Schwimmunterricht in Gymnasium - getrennte Umkleidekabinen Pflicht?

Hallo,

ich habe eine Frage. Auch wenn ich mich rechtlich doch ziemlich gut auskenne, komme ich hier in dieser Sache nicht weiter bzw. würde gerne mal eure Meinungen hören.

Folgender Sachverhalt:

Meine Tochter 8 Jahre geht auf eine Grundschule. Dieses hat in der Schule wöchentlich 1x 2 Stunde Sport, 1x 1 Stunde Sport und 1x 3 Std Schwimmen.

Die Sportstunden und Schwimmstunden werden in der Sporthalle und eigenen Schwimmhalle der Schule abgehalten.

Jedoch ist es bei dieser Schule anscheinend normal, dass sich Schüler und Schülerinnen gemeinsam in einer Sammelumkleide zum Sportunterricht umziehen solange sie keine 10 Jahre alt sind(Aussage der Schule). Erst ab der 5.Klasse würde dies getrennt stattfinden.

Im Schwimmunterricht gibt es getrennte Duschen und für diese Zeit können sich Mädchen in der Dusche umziehen nach dem Duschen, wenn die Jungs fertig sind. Diese ziehen sich in der Sammelumkleide um.

Jedoch geschieht es hier immer wieder, wie die Kinder in dem Alter sind, dass die Jungs in die Dusche reinplatzen wenn die Mädchen duschen, oder am umziehen sind.

Die Lehrerin entgegnet hier zu, das Schamgefühl sein noch nicht in dem Alter so ausgeprägt und es wäre halt kindliches Verhalten

Fakt ist nun, dass unsere Tochter sich seit einem Monat weigert am Sportunterricht teilzunehmen weil sie sich nicht umziehen möchte vor den Jungen. Ein Gespräch mit der Schulleitung hat nichts gebracht. Ebenfalls gibt es bezüglich anderer Mädchen ebensolche Verhaltensweisen.

Im Schwimmunterricht blockt meine Tochter seit zwei Wochen ab.

Die Mutter meiner Tochter mit der ich getrennt lebe,aber das gemeinsame Sorgerecht ausübe und auch über alles rede, möchte nun, dass ich juristisch gegen die Schule vorgehe.

Was haltet ihr davon? Bzw. wie würdet ihr als Eltern reagieren. Ich denke schon, dass man mit 8 eine eigene Selbstbestimmung haben sollte, was den Körper angeht, kann und will meine Tochter nicht zwingen sich nackt vor Jungs zu präsentieren und auch nicht, dass sie mit einer Ungenügend abgestraft wird wegen Weigerung.

Macht eine Klage vor Gericht gegen die Schule Sinn?

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