Hallo, mein Partner und ich haben uns getrennt...Und ich hab ihm die gemeinsame Küche durch eine ablöse abgekauft. Das Geld hat er auch schon erhalten was wir auch schriftlich fest gehalten haben. Allerdings bleibt er bis zum 31.3 in der gemeinsamen Wohnung Wohnen da die Kündigungsfrist so lange läuft. Nun ist meine Frage kann er mir verbieten das ich die Küche vorab mitnehme ? Also könnte er theoretisch sagen das ich die Küche erst bekomme wenn er auch auszieht ? Obwohl ich die schon bezahlt haben ?