Ich musste bei meinem Einzug eine Abschlagszahlung für eine Küche zahlen. Ich ziehe jetzt aus aber die Vermieterin wird die Küche nicht an die Nachmieter weitergeben. (Diese wollen Sie nicht). Ich stehe jetzt also mit einer Küche da die an diese Wohnung angepasst ist und kann sie nicht dem Nachmieter verkaufen. Ist das so rechtlich von der Vermieterin in Ordnung? Ich musste beim Einzug die Küche auch übernehmen und dem Vormieter den Abschlag zahlen.