Hallo,

ich habe parallel zum Studium ein Kleingewerbe und wohne mitten in der Innenstadt an einem großen Marktplatz. Meine Wohnung ist von diesem Platz aus für jedermann gut sichtbar, weshalb ich bei einem meiner Fenster, dass in Richtung Platz gerichtet ist, immer die Rolläden unten habe, da mir sonst jeder in die Wohnung gucken kann. Da ich somit das Fenster faktisch sowieso nicht nutze, frage ich mich nun, ob ich, sofern im Mietvertrag nicht anders geregelt, generell meine Wohnungsfenster als Werbefläche nutzen darf, bspw. indem ich sie mit einer Werbefolie für mein besagtes Kleingewerbe überklebe?