Hallo zusammen,

wir haben zum 1.8.2015 ein Haus zur Miete bezogen. Im Vertrag wurde festgehalten (siehe Bild), dass das Mietverhältnis zum 1.8.2015 beginnt und für die Dauer 5 Jahre geschlossen wird. Und das Mietverhältnis endet zum 1.8.2015.

JA, leider und dummerweise hat sich hier ein Schreibfehler eingeschlichen. Und statt 2020 wurde das Jahr 2015 eingetragen.

Seit dem 1.1.2017 haben wir einen neuen Vemieter, der uns heute gekündigt hat und Eigenbedarf angemeldet hat. Er beruft sich dabei auf die ungültige bzw. nicht festgelegte Frist und kündigt aus diesem Grund mit einer Frist von 3 Monaten.

Kann er den Schreibfehler zu seinen Gunsten ausnutzen? Ich seh mich hier immer noch im Recht - und weitere 3,5 Jahre in diesem Haus.

Ich freue mich auf eure Expertenmeinungen.

Gruß, Tim